Workshop 1 - Chancengleichheit bei Arbeit und Beschäftigung
Inhalt und Ziele:
Anhand der Vorstellung von drei Best-Practice-Modellen aus Baden Württemberg soll verdeutlicht werden, welche Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Praxis möglich sind, um Menschen mit Behinderung bei der Verwirklichung ihres Rechts auf Arbeit aktiv zu helfen.
An die Vorstellung schließt sich eine offene Podiumsdiskussion über die Teilhabemöglichkeiten bei Arbeit und Beschäftigung in der Stadt Mannheim an. Dabei sollen verbindliche Verabredungen mit allen Beteiligten getroffen werden, um bestehende Strukturen zu verbessern und neue Modelle zu erproben.
Artikel 27 der UN-Konvention: Arbeit und Beschäftigung
Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie alle anderen Menschen. Sie haben das Recht, mit Arbeit Geld zu verdienen, damit sie unabhängig und selbstbestimmt leben können.
Es muss Möglichkeiten geben, dass Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz bekommen, der für sie geeignet ist und den sie gut erreichen können.
Das gilt auch für Menschen, die erst später eine Behinderung bekommen, zum Beispiel durch einen Unfall.
Menschen mit Behinderungen müssen bei der Arbeit gleich behandelt werden wie alle anderen Menschen. Das gilt auch für Bewerbungsgespräche und für die Möglichkeit, dass man einen besseren Arbeitsplatz bekommt. Der Arbeitsplatz muss auch sicher sein und darf nicht gesundheitsschädlich sein.
Menschen mit Behinderungen müssen für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld bekommen wie Menschen ohne Behinderungen. Sie bekommen auch den gleichen Schutz, wenn sie zum Beispiel bei der Arbeit belästigt werden.
Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu allen Möglichkeiten haben, die auch Menschen ohne Behinderungen haben. Zum Beispiel zu Berufs-Beratungen oder Ausbildungen.
Menschen mit Behinderungen sollen bei der Arbeitssuche unterstützt werden und auch dabei, dass sie ihren Arbeitsplatz behalten können.
Sie sollen auch dabei unterstützt werden, wenn sie ein eigenes Geschäft gründen wollen. Es soll genug Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich geben, zum Beispiel in einem Amt.
Private Firmen sollen mit Geld gefördert werden, damit sie Menschen mit Behinderungen anstellen können.
Die Arbeitsplätze müssen so gebaut sein, dass sich Menschen mit Behinderungen dort gut bewegen können. Ein Rollstuhlfahrer braucht zum Beispiel mehr Platz, damit er sich leicht bewegen kann.
Menschen mit Behinderungen sollen auch am allgemeinen Arbeitsmarkt Erfahrungen sammeln können und sie sollen Möglichkeiten haben, dass sie den Arbeitsplatz behalten können. Wenn sie wegen einer Behinderung für längere Zeit nicht arbeiten können, sollen die Menschen unterstützt werden, damit sie wieder in dem Beruf arbeiten können.
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgenutzt werden. Sie dürfen nicht ohne Bezahlung als Sklaven arbeiten und haben den gleichen Schutz vor Zwangsarbeit wie alle anderen Menschen.
Referenten und Experten:
Florschütz-Doß, Christiana |
Diakoniewerkstätten Rhein-Neckar |
Mannheim |
Heinsch-Hildenbrand, Frau |
ARGE Karlsruhe – Reha- und Umsetzungsberaterin |
Karlsruhe |
Heitlinger, Frau |
Hagsfelder Werkstätten (WfbM) |
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Hölz, Markus |
Integrationsfachdienst (IFD) Mannheim |
Mannheim |
Lampe, Sabine |
IFD Karlsruhe |
Karlsruhe |
Röhm, Rolf |
GWW Sindelfingen |
Holzgerlingen |
Schäfer, Helmut |
Argentur für Arbeit, Teamleiter Rehabilitation |
Mannheim |
Weichert, Markus |
Markthaus Recycling Kaufhaus Mannheim gGmbH |
Mannheim |
Frölich, Eleonore | Corneniusschule | Schwetzingen |
Remane, Kirsten | Integrationsamt Karlsruhe | Karlsruhe |