Schulbezirke
Das Schulgesetz Baden-Württemberg sieht in § 25 SchulG u.a. vor, dass jede Grundschule, jedes Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) und jede Berufsschule einen Schulbezirk hat. Wenn mehrere Schulen derselben Schulart bestehen, bestimmt der Schulträger die Schulbezirke.
In der Satzung der Stadt Mannheim über die Schulbezirke der Grundschulen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und der Berufsschulen werden die Schulbezirke dargestellt.
Die Mannheimer Schulentwicklungsplanung kann durch Neuschneidungen von Grundschulbezirksgrenzen auf steigende Schülerzahlen reagieren und damit Kapazitäten gezielt ausgleichen.
Im Rahmen des Ausbaus zu Ganztagsschulen erhalten die Grundschulen Humboldt, Schiller und Pestalozzi perspektivisch einen erweiterten Schulbezirk. Daneben wurde für die Neueinrichtung der Franklinschule ein neuer Grundschulbezirk geschaffen. Erforderlich ist dies auch für die geplante neue Grundschule auf dem Spinelli-Areal.