Häufig gestellte Fragen zur Gehwegreinigung in Mannheim
- Die Gehwege in den Innenstadt-Quadraten und im Jungbusch werden komplett durch die kommunale Stadtreinigung gereinigt. Was bedeutet das für mich?
In den Innenstadt-Quadraten und im Jungbusch reinigt die Stadtreinigung die Gehwege gegen Gebühr. Nähere Informationen zur Gehwegreinigung gegen Gebühr bekommen Sie hier. - Wie erfahre ich, welche Pflichten ich bei der Gehwegreinigung allgemein habe?
In der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Mannheim ist klar geregelt, wer für die Reinigung des Gehwegs zuständig ist. Die Gehwegreinigungssatzung können Sie hier einsehen, herunterladen oder ausdrucken. - Welche Pflichten habe ich als Bürgerin und Bürger?
Anlieger*innen müssen ihrer Reinigungspflicht auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück nachkommen, so schreibt es die Satzung vor. Zum Reinigungsumfang gehören auch Treppenanlagen und Baumscheiben, wenn sie Bestandteil des Gehwegs sind. Bei Baumscheiben handelt es sich um die unversiegelten Flächen, die sich unmittelbar um Bäume oder sonstige Anpflanzungen befinden. - Muss ich auch reinigen wenn ich keinen Gehweg vor meinem Grundstück habe?
Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger*innen verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Falls auf keiner Straßenseite Gehwege sind, muss auf beiden Seiten eine Fläche in der Breite von zwei Metern gereinigt werden.
Eine Ausnahme bildet hier die Fußgängerzone. Hier haben die Straßenanlieger*innen lediglich die Aufgabe bei Schnee zu räumen und zu streuen. Die Reinigung wird vom Eigenbetrieb Stadtraumservice Mannheim erledigt. Dafür werden von der Stadt Straßenreinigungsgebühren erhoben. Diese sind festgelegt in der Gehwegreinigungssatzung. Die Gehwegreinigungssatzung können Sie hier einsehen, herunterladen oder ausdrucken. Vor meinem Haus verläuft auch ein Radweg. Muss ich diesen mitreinigen?
Es kommt darauf an, denn es wird unterschieden zwischen dem gemeinsamen Fuß- und Radweg mit diesem Verkehrsschild. Hier liegt die Reinigungspflicht bei den Bürger*innen.Anders ist es, wenn Fuß- und Radweg voneinander getrennt sind. Darauf weist folgendes Verkehrsschild hin. Hier besteht auf dem Radweg keine Reinigungspflicht für Bürger*innen.
- In welchem Umfang muss ich reinigen?
Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Abfall, Wildkraut und Laub. - Wie oft muss ich meinen Gehweg reinigen?
Bei der Gehwegreinigung gibt es in diesem Sinne keine Regel über die Häufigkeit. Die Reinigung ist nach Bedarf vorzunehmen und die zu reinigenden Flächen sollen stets sauber gehalten werden. Die Häufigkeit ist auch abhängig davon, wie stark der Gehweg von der Öffentlichkeit genutzt wird. - Wohin gebe ich den Kehricht?
Der Kehricht gehört weder in die Straßenrinne noch in die Baumscheibe. Er muss aufgenommen und über die Restmülltonne entsorgt werden. - Was kann ich als Mieter*in machen, wenn andere Bewohner*innen der Hausgemeinschaft ihren Reinigungspflichten nicht nachkommen?
In erster Linie müssen die Eigentümer*innen darüber informiert werden, denn im Schadensfall werden sie rechtlich belangt. Um seiner Pflicht nachzukommen, können Eigentümer*innen zum Beispiel einen Hausmeisterservice damit beauftragen, den Gehweg zu reinigen, oder er kann sich mit den Hausbewohner*innen verständigen. - Wer ist zuständig für die Gehwegreinigung, wenn mehrere Grundstücke gemeinsam Zugang oder Zufahrt zu einer Straße haben?
Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zufahrt oder Zugang zu einer Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so müssen alle dafür sorgen, dass der Gehweg gereinigt wird. - Wer muss reinigen, wenn zwei Grundstücke durch einen Gehweg getrennt sind?
Sind beide Grundstücksseiten bewohnt, so sind auch beide Parteien verpflichtet, den Gehweg zu reinigen. Die Verpflichtung erstreckt sich jeweils bis zur Mitte des Gehwegs.