Gehwegreinigungspflicht

Eine gemeinsame Sache von Stadt und Bürger*innen

In Mannheim liegt die Pflicht, die Gehwege zu reinigen bei den Eigentümer*innen und Besitzer*innen (bzw. Mieter*innen und Pächter*innen) von Grundstücken. Dies ist in Mannheim über die Gehwegreinigungssatzung geregelt. Das bedeutet, dass Sie als Bürger*in vor ihrer eigenen Tür kehren müssen. Was genau zu beachten ist, ist in den "Häufig gestellten Fragen zur Gehwegreinigung in Mannheim" aufgeführt.

Von dieser Regelung ausgenommen sind die Innenstadt-Quadrate und der Stadtteil Jungbusch. Hier werden die Gehwege komplett durch die Mitarbeiter*innen des Stadtraumservice gereinigt. Um die Qualität der Reinigung zu gewährleisten, sind die Gehwege in der Innenstadt und im Jungbusch unterschiedlichen Reinigungsklassen zugeordnet. Danach richtet sich die Häufigkeit der wöchentlichen Reinigung. Welcher Reinigungsklasse Ihr Gehweg angehört, entnehmen Sie bitte der Gehwegreinigungssatzung. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen zur Gehwegreinigung in Mannheim gegen Gebühr".