Winterdienstpflicht
Tipps für Bürger*innen
Grundsätzlich ist es so, dass bei Eis und Schnee auf den Gehwegen Grundstücks- und Hauseigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Pächter*innen die Pflicht haben, den Schnee zu räumen und zu streuen. Die Gehwegreinigungssatzung der Stadt Mannheim schreibt entsprechend vor:
- Geräumt und bestreut werden müssen in erster Linie Gehwege oder sonstige Fußwege.
- Schnee und Eis müssen an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Die Räumpflicht endet erst um 20 Uhr.
- Schneit es innerhalb dieses Zeitraums erneut, muss nochmals geräumt und gestreut werden.
- Bei Glätte sollte zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat dafür gesorgt werden, dass auf dem Gehweg niemand ausrutscht.
- Aus Gründen des Umwelt- und Bodenschutzes ist der private Einsatz von Streusalz gesetzlich verboten!
- Salz darf in Ausnahmen auf Treppen-, Gefäll- oder Steigungsstrecken gestreut werden, aber auch nur in sehr kleinen Mengen - höchstens 20 Gramm - das entspricht einem Esslöffel - pro Qudratmeter.
- Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung gibt es in vielen Bau- und Heimwerkermärkten zu kaufen.
- Bitte den Schnee weder auf der Fahrbahn noch am Straßenrand aufhäufen, da sonst der Verkehr behindert wird.
- Damit bei Schnee und Eis der Alltag nicht ins Stocken gerät, müssen die Bewohner den Gehweg soweit baulich möglich auf einer Breite von 1 Meter räumen.
- Halten Sie bitte auch die Zugänge zu den Mülltonnen immer schnee- und eisfrei, denn auch die Müllabfuhr muss an Wintertagen reibungslos funktionieren.
- Zu guter letzt müssen Straßenabläufe und Straßenrinnen schneefrei bleiben, damit das Schmelzwasser bei beginnendem Tauwetter schneller abfließen kann.
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