Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt - Voltastr. 9 68199Mannheim Deutschland
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken und Wohnungseigentumsrechten, das in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundbesitzes erfasst, die mit diesem verbunden sind. Insbesondere werden im Grundbuch Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsrechte und dergleichen eingetragen.
In das Grundbuch kann nicht jedermann Einsicht nehmen. Das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
Die Abteilung Veranstaltungen und Protokoll ist zentraler Ansprechpartner für städtische Veranstaltungen. Diese beinhalten u.a. den städtischen Neujahrsempfang, die alljährliche Jubilarfeier, den städtischen Maimarktstand, Einbürgerungsfeiern, Preisverleihungen, Baufeiern, Gedenkveranstaltungen oder auch Empfänge für Mitglieder des Diplomatischen Korps. Die Organisation der Stadtvertretungen, die Bearbeitung von Ehrungen auf kommunaler und staatlicher Ebene, die Bearbeitung der Alters- und Ehejubilare sowie die Fertigung von Glückwunschbriefen etc. sind weitere Beispiele des vielfältigen Aufgabenspektrums.
Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Das Hallenbad Seckenheim dient vornehmlich dem Schulschwimmunterricht und den Mannheimer Wassersportvereinen für die Durchführung der unterschiedlichsten Wassersportarten.
Öffentliches Schwimmen (von Anfang September bis Ende Mai):
Freitags von 11.00-15.00 Uhr
(an Feiertagen findet kein öffentliches Schwimmen statt)