Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts
Das Haus des Jugendrechts Mannheim ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.
Haus des Jugendrechts Heinrich-Lanz-Str. 38 Jugendhilfe im Strafverfahren 68165Mannheim Deutschland
Das Haus des Jugendrechts ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Stadtgebiet Mannheim zuständig.
In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.
Wenn Eltern aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder nicht sicherstellen können, sind Pflegefamilien eine große Chance für das betroffene Kind.
Familien erbringen unverzichtbare Leistungen nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Zukunft unserer Gesellschaft. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigen Familien jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und eine familienfreundliche Umgebung. Für die Stadt Mannheim ist Familien- und Kinderfreundlichkeit daher ein wichtiges strategisches Ziel.