TOP 3 Neubau Bürogebäude Schneebergerstr., Vogelstang / Taylor (WV GBR 69)
Der vorgestellte Entwurf der Firmenzentrale für die DIV Deutsche Immobilien Verwaltung wurde im 69. Gestaltungsbeirat vorgestellt und im 70. Gestaltungsbeirat überarbeitet und neu präsentiert. Der Gestaltungsbeirat freut sich, dass die Anregungen aus der letzten Sitzung aufgenommen und in die Überarbeitung eingearbeitet wurden.
Er bittet bei der weiteren Durcharbeitung folgende Punkte zu berücksichtigen:
_Baukörper
Der Baukörper, der sich um einen zentralen Eingangshof gruppiert und damit zur Adressbildung beiträgt, sollte weiter auf seine sehr vielfältigen Öffnungen hin bezogen, beruhigt und gestärkt werden.
Die Position des vorgestellten Baukörpers wurde so platziert, dass eine klare Zonierung des Grundstücks entsteht.
Im Westen befinden sich die Stellplätze mit eigener Zufahrt von der Schneeberger Straße.
In der Mitte mit separatem Zugang von der Schneeberger Straße wurde der Baukörper um einen Eingangshof platziert.
Zum Taylorpark hin wurde eine großzügige Freifläche geschaffen, die mit entsprechender Gestaltung der Außenanlagen viel Aufenthaltsqualität für Mitarbeiter bieten kann.
Es wird empfohlen den Durchgang zwischen Stellplätzen und Eingangshof im Erdgeschoss so auszubilden, dass er in seiner Ausprägung / Öffnungen den Gesamtbaukörper tektonisch stärkt.
Die verschiedenen Fensterarten wie Einzelfenster, Bandfenster und großflächige Pfosten-Riegel Verglasungen sind, soweit möglich, zu reduzieren.
Die Positionierung der großflächigen Öffnungen ist dahingehend auf die Struktur des Baukörpers abzustimmen, dass diese Öffnungen nicht als große dunkle Öffnungen erscheinen, sondern auch als Teil der hell gehaltenen Fassadenfarbe.
Diese verbesserte Klarheit des Baukörpers trägt auch wesentlich zur Adressbildung der Firmenzentrale bei.
Der Gestaltungsbeirat bittet den 2. Rettungsweg aus den Obergeschossen, der mit einer frei vor dem Baukörper stehenden Wendeltreppe vorgestellt wurde, zu überarbeiten.
Zum einen wird in Frage gestellt ob eine Wendeltreppe die Anforderungen, die an einen 2. Rettungsweg gestellt werden erfüllt, zum anderen ist eine Wendeltreppe in der alltäglichen Benutzung nicht komfortabel begehbar. Der 2. Rettungsweg sollte so gestaltet werden, dass er im alltäglichen Gebrauch einen Mehrwert in der Nutzung leistet und bauplastisch auch Teil des Hauses wird und nicht nachträglich angestellt wirkt. Der Gestaltungsbeirat bittet auch nochmals darüber nachzudenken, ob diese Fluchttreppe auch in den Baukörper integrieret werden kann.
_Farbgebung und Fassadenmaterial
Der Baukörper wird als geputzter Massivbau mit massivem Poroton-Mauerwerk vorgestellt.
Einheitliche Fensterformate mit monochromer und zurückhaltender Farbgebung stärken die Anmutung des Baukörpers. Der außenliegende Sonnenschutz, als textiler Sonnenschutz vorgestellt, sollte als zusätzliches Gestaltungsmittel in Fensterfarbe gewählt werden.
Fenster und Sonnenschutz sollten in Ihrer Farbigkeit dezent und nicht kontrastierend zur Fassadenfarbe ausgewählt werden. Eine homogene Farbigkeit trägt zu Stärkung des Baukörpers bei.
_Freianlagen
In den Freianlagen sind Bäume bei der klaren Anordnung der Stellplätze gem. den Vorgaben der Stadt zwischen den Stellplätzen zu planen, um die Fläche zu strukturieren und zu begrünen.
Der Anteil der Versiegelung wurde durch die Zonierung reduziert und es wurde mehr Grünraumqualität erschaffen. Es wird empfohlen den Bereich der Stellplätze mit Rasengittersteinen zu befestigen, um den Versiegelungsanteil so gering wie möglich zu halten.
Der Eingangsbereich des Gebäudes wird um einen Hof gebildet. Um ein entsprechendes Vorfeld mit Entree zu schaffen, ist eine qualifizierte Freiraumplanung dieser Fläche erforderlich.
Die Freiflächen zum Taylorpark hin können insgesamt mit baumbestandenen Grünflächen zu mehr Aufenthaltsqualität beitragen und einen stärkeren Bezug zum Taylorpark erzielen. Auch dieser Bereich sollte durch eine qualifizierte Freiraumplanung als Aufenthaltsbereich für Mitarbeiter aufgewertet werden.
Der Gestaltungsbeirat rät zu Pflanzungen an den Grundstücksgrenzen vor den Stellplätzen und zur Fassadenbegrünung des Baukörpers und des Nebengebäudes, um eine stärkere Durchgrünung zu erreichen. Der Baukörper und auch die Nebengebäude können mit erdgebundener Fassadenbegrünung projektiert werden.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bedankt sich für die Präsentation und die Diskussion und wünscht Bauherr, Architekt die beschriebenen Anregungen aufzunehmen und viel Erfolg bei der Realisierung des Projektes.
TOP 4 Bürogebäude ARTEM Hans-Thoma-Str. 2, Neuostheim (WV GBR 46)
Der Büroneubau in der Hans-Thoma-Straße in Neuostheim, wurde bereits in einer ersten Planungsvariante im 46. Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim vorgestellt. Das neu gezeigte Projekt weicht allerdings in seiner städtebaulichen Setzung und Kubatur erheblich von der damaligen Variante ab, so dass es im 70. Gestaltungsbeirat nochmals umfassend neu präsentiert und besprochen werden sollte.
Stadträumlich wird mit der neuen kompakten Version die Ecksituation des Grundstücks im Kontext mit der direkten Umgebung prägnanter ausgebildet und betont, was durchaus einen Gewinn für das Quartier darstellt und vom Gestaltungsbeirat durchaus auch als Weiterentwicklung begrüßt wird.
Für die finalen Überlegungen in der weiteren Durcharbeitung gibt der Gestaltungsbeirat nach der Präsentation und dem darauffolgenden Austausch noch folgende Empfehlungen und Anregungen ab:
Bei der Setzung des Baukörpers an der Ecksituation ist darauf zu achten, dass die geplante Adressierung des Hauptzugangs nicht von den vorgeschlagenen Parkierungszonen für Automobile allzu sehr eingeschränkt wird.
Der vorgeschlagene Nachweis zur Parkierung auf dem verbleibenden Restgrundstück kann noch nicht überzeugen. Hier sollte in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde eine Reduktion der nachzuweisenden Stellplätze über geeignete Mobilitätsalternativen erreicht und auch die Parkierung von Fahrrädern verbessert aufgezeigt werden. Hinzuweisen ist noch auf die notwendige PV-Überstellung der PKW Stellplätze bei mehr als 35 Fahrzeugen, weshalb hier eine Reduktion sicherlich für die beengte Grundstückssituation hilfreich wäre. Auch eine Verbesserung für die Integration von Baumpflanzungen ist in der weiteren Planung mittels eines qualifizierten Freiflächenplaners*in nachzuweisen.
Falls es mit den Abstimmungen zur Maximalhöhe des Baukörpers in Bezug auf die Anforderungen des nahegelegenen Mannheimer Flughafens ermöglicht werden kann, sollte dem Erdgeschoss noch ein wenig mehr an Geschosshöhe zugewiesen werden. Dies auch noch im Hinblick auf die leichte Absenkung des Bauvolumens gegenüber den umgebenden Straßen.
Bauplastisch empfiehlt der Gestaltungsbeirat eine bessere Integration der angebotenen Terrasse an der Südwestecke in die Gesamtkubatur. Hier könnte eine Fassung der Ecke über eine umlaufende Attika hilfreich sein, die zudem auch noch die Möglichkeit für einen einfachen textilen Sonnenschutz „über Kopf“ anbietet.
Bei den vorgeschlagenen Fassaden kann der Rhythmus der Öffnungen der Nord- und Südseite noch nicht überzeugen, hier sollte versucht werden die ruhige Teilung der Ost- und Westseite fortzuführen.
Weiterhin empfiehlt der Gestaltungsbeirat nicht die Fensterflügel bei den stehenden Formaten mit den ebenfalls verglasten Brüstungselementen farblich abzusetzen, sondern wenn farblich hervorgehoben, dann über die ganze Höhe der Öffnung.
Die plastische Tiefenwirkung der Öffnungen wird begrüßt und sollte in der weiteren Detaillierung im Zusammenhang mit einem notwendigen Sonnenschutz, den der Gestaltungsbeirat sich gut als textilen Behang vorstellen könnte, nicht verloren gehen.
Das vorgeschlagene Material der opaken Fassadenelemente in metallischer Verkleidung könnte zugunsten einer Verkleidung mit einem eher matt wirkenden mineralischen Baustoff wie z.B. Faserbetonelementen, der Setzung des Hauses einen kräftigeren Eindruck verleihen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bedankt sich für die zielführende Weiterentwicklung des Bauvorhabens und wünscht für die Realisierung alles Gute.
Das Projekt wurde in der letzten Sitzung erstmals beraten. Der überarbeitete und konkretisierte Entwurf wird vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass sich das Konzept für den Platz- auch unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses- sehr gut weiterentwickelt hat.
Die nun vorgestellte Planung verzichtet auf große topografische Eingriffe. Vielmehr schafft sie einen grünbetonten, angemessenen Quartiersplatz; einen Garten für das Quartier. Das bereits heute prägende Baumraster wird richtigerweise mit unterschiedlichen Baumarten ergänzt und schafft so einen starken Rahmen um eine offene Rasenfläche, die zum freien Bespielen einlädt. Der mittige (Solitär-)baum scheint jedoch verzichtbar. Die Wege nehmen die Hauptwegebeziehungen über den Platz auf, die kleinen Eingangsplätze verknüpfen den Quartiersplatz gut mit der Umgebung. Auch das Konzept der leicht zu den Sitzkanten ansteigenden Stauden- und Gräserpflanzung unter den Bäumen, die einen wohltuenden, aber dennoch transparenten Abstand zu den stark befahrenen Straßen bildet, überzeugt.
In der weiteren Bearbeitung bittet der Gestaltungsbeirat darum, den Trafo im Osten besser einzubinden.
Wünschenswert ist eine Integration mit den (noch) nicht dargestellten Containerstellplätzen oder auch einer Infrastruktur (Strom, Abstellbox) für die Nutzenden des Parks. Weiter sind die Wegebreiten zu optimieren, so könnte der Weg nach Nordwesten schmaler und damit etwas untergeordnet vorgesehen werden. Auch sollte das Größenverhältnis der Wegeflächen an den Eingängen zu den Aufweitungen des diagonalen Weges überprüft werden. Der Bereich um die Tischtennisplatten sollte an die anderen Wege angebunden werden und keinen Endpunkt darstellen. Der Belagswechsel an den Eingängen und vor den Sitzkanten überzeugt noch nicht, ein durchgehender Belag aus wassergebundener Decke würde dem Quartierplatz eine großzügigere Gestalt geben.
Die vorgeschlagenen Sitzkanten, die in die leicht ansteigenden Staudenflächen eingebunden sind, bieten- mit dem Rücken zu den Straßen und mit Blick auf die offene Wiese- gute und angemessen dimensionierte Sitzmöglichkeiten. Auf die zu bunten Zutaten wie Spielpunkte auf der Rasenfläche oder Abfallbehälter sollte jedoch verzichtet werden.
Die alternativ in den Vorlagen noch vorgesehene Tiny Forest Fläche soll nicht weiterverfolgt werden.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat wünscht dem Projekt eine weitere gute Umsetzung.
TOP 5 Neugestaltung Habichtplatz, Käfertal (WV GBR 69)
Das Projekt wurde in der letzten Sitzung erstmals beraten. Der überarbeitete und konkretisierte Entwurf wird vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass sich das Konzept für den Platz- auch unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses- sehr gut weiterentwickelt hat.
Die nun vorgestellte Planung verzichtet auf große topografische Eingriffe. Vielmehr schafft sie einen grünbetonten, angemessenen Quartiersplatz; einen Garten für das Quartier. Das bereits heute prägende Baumraster wird richtigerweise mit unterschiedlichen Baumarten ergänzt und schafft so einen starken Rahmen um eine offene Rasenfläche, die zum freien Bespielen einlädt. Der mittige (Solitär-)baum scheint jedoch verzichtbar. Die Wege nehmen die Hauptwegebeziehungen über den Platz auf, die kleinen Eingangsplätze verknüpfen den Quartiersplatz gut mit der Umgebung. Auch das Konzept der leicht zu den Sitzkanten ansteigenden Stauden- und Gräserpflanzung unter den Bäumen, die einen wohltuenden, aber dennoch transparenten Abstand zu den stark befahrenen Straßen bildet, überzeugt.
In der weiteren Bearbeitung bittet der Gestaltungsbeirat darum, den Trafo im Osten besser einzubinden.
Wünschenswert ist eine Integration mit den (noch) nicht dargestellten Containerstellplätzen oder auch einer Infrastruktur (Strom, Abstellbox) für die Nutzenden des Parks. Weiter sind die Wegebreiten zu optimieren, so könnte der Weg nach Nordwesten schmaler und damit etwas untergeordnet vorgesehen werden. Auch sollte das Größenverhältnis der Wegeflächen an den Eingängen zu den Aufweitungen des diagonalen Weges überprüft werden. Der Bereich um die Tischtennisplatten sollte an die anderen Wege angebunden werden und keinen Endpunkt darstellen. Der Belagswechsel an den Eingängen und vor den Sitzkanten überzeugt noch nicht, ein durchgehender Belag aus wassergebundener Decke würde dem Quartierplatz eine großzügigere Gestalt geben.
Die vorgeschlagenen Sitzkanten, die in die leicht ansteigenden Staudenflächen eingebunden sind, bieten- mit dem Rücken zu den Straßen und mit Blick auf die offene Wiese- gute und angemessen dimensionierte Sitzmöglichkeiten. Auf die zu bunten Zutaten wie Spielpunkte auf der Rasenfläche oder Abfallbehälter sollte jedoch verzichtet werden.
Die alternativ in den Vorlagen noch vorgesehene Tiny Forest Fläche soll nicht weiterverfolgt werden.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat wünscht dem Projekt eine weitere gute Umsetzung.
TOP 6 Fassadenmodernisierung Interversicherung, Oststadt
Die Verfasser, die bereits 2014 für die Bauherrin zwei Gebäude entlang der Erzbergerstraße saniert haben, stellen ihr Sanierungskonzept der Gebäude 1 und 2 vor. Ziel ist es, in der Oststadt einen Campuscharakter mit den insgesamt fünf Bestandsimmobilien der Interversicherung zu entwickeln. Daher sollen alle Gebäude nach und nach in einem für den Stadtteil typischen Beige Ton der Fassaden geändert werden. Bei den Gebäuden 3 und 4 wurde dies schon in der Vergangenheit realisiert.
Die existierende Metallgussfassade des Gebäudes 1 (Baujahr 1984) wird demontiert und an anderer Stelle weiterverwendet.
Die zeittypischen 45-Grad-Ecken des Gebäudes werden in 90-Grad-Ecken umgewandelt und der erhöhte Eingangsbereich wird barrierefrei erschlossen und stärker begrünt. Diese Maßnahmen werden grundsätzlich begrüßt. Beim Mittelbauteil wird das bestehende Walmdach entfernt und durch ein Vollgeschoss ersetzt. Dadurch wird das Gebäude in der Außenwirkung noch mächtiger. Die Frage, ob die Zentralität der städtebaulichen Position im Straßenraum entspricht, wird kritisch hinterfragt. Der Materialwechsel zwischen beigen Flächen (Glasfaserbeton) und gräulichen Flächen (Alufassade und Walmdach) lassen das ohnehin stark gegliederte Gebäude noch unruhiger erscheinen.
Beim Gebäude 2 soll die Adresse an der Kolpingstraße durch einen angebauten Gebäudeteil gestärkt werden. Das Betonen der Adresse an dieser Straßenseite ist grundsätzlich richtig, allerdings erscheint der Anbau als Box sehr additiv zu sein. Auch dieses Gebäude soll eine beige Fassade erhalten. Die Wahl eines Wärmedämmverbundsystems ist nicht wertig genug für den Anspruch des Projektes in diesem Umfeld. Hier sollten Alternativen gesucht werden. Der Gestaltungsbeirat regt zudem an, die Höhe der bestehenden Dachaufbauten zu prüfen und, wenn möglich, stärker aus dem Sichtfeld der Fußgänger herauszunehmen (leichte Erhöhung der Attika des Walmdachs, teilweise Rückbau, etc.). Wo möglich, sollten Flachdachflächen begrünt werden. Die Bauherrin errichtet auf den Häusern 3 und 4 eine PV-Anlage, was begrüßt wird.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bedankt sich für die Präsentation und die Diskussion.
TOP 7 Uhr Technologie Park MA4, Neckarstadt-Ost
Das vorgestellte Projekt befindet ich an der Spitze einer bebauten Zone entlang der Feudenheimer Straße entlang des Neckarkanals. Für das Gebiet ist aktuell seitens der Stadt Mannheim ein Bebauungsplan in Arbeit.
Das aufgezeigte Projekt zeigt in seinen Grundzügen die Möglichkeiten einer signifikanten Bebauung an der städtebaulich wichtigen Stelle. Der Gestaltungsbeirat kann sich jedoch nicht explizit mit den Inhalten des gezeigten Projektes auseinandersetzten und verweist auf den Bebauungsplan in Aufstellung.
Als Anregung für den Bebauungsplan kann die exponierte Lage für einen Hochpunkt des Gesamtareals sinnvoll genutzt werden und ggf. eine Mindestbauhöhe gefordert werden. Die komplexe und derzeit sehr gedrängte Parkplatz-Situation sowie die Erreichbarkeit des Grundstückes sollten in das Konzept eines Rahmenplanes/Bebauungsplanes aufgenommen werden, um alle zukünftig entstehenden Verkehrsbewegungen sinnvoll abzuwickeln. Die Berücksichtigung der Führung des Radschnellweges bedarf besonderer Betrachtung im Verkehrskonzept für das Gesamtgebiet. Nach Klärung aller relevanten Punkte kann ein den Anforderungen entsprechendes Grundstück zur weiteren Projektierung vorgeschlagen werden in Kooperation mit den Anforderungen der Typologie eines Laborgebäudes oder auch einer weiteren/ergänzenden Nutzung.
Der Fußgängerverkehr, insbesondere entlang des Neckarkanales soll dabei ebenfalls angemessen berücksichtigt werden. Eine verbesserte Erreichbarkeit und öffentliche Nutzung des steil abfallenden Neckarufers sollte bei der Gesamtbetrachtung des künftigen Quartiers in die Freiraumplanungen integriert werden.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt zur weiteren Vorgehensweise die aufgezeigten Problematiken im Bebauungsplan abzuarbeiten, da für ein Projekt eine Bauantragsreife auf Basis des §34 nicht erreichbar ist, bedingt durch die erhebliche Transformation der Verkehrsbeziehungen zum und im Gebiet. Ob eine Veränderungssperre für das Gebiet erhoben werden soll, liegt im Ermessen der Stadt.
Ergebnis: Eine Weiterführung des Projektes, abgestimmt auf die Erfordernisse aus dem Bebauungsplanverfahren wird vom Gestaltungsbeirat ausdrücklich begrüßt. Der Gestaltungsbeirat steht für weiterführende Beratungen dieses exponierten Areals gerne zur Verfügung.
Die Sitzung des 71. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 27.06.2024 im Friedrich-Walter-Saal des MARCHIVUMS statt.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Beratungen
TOP 1 Neubau GreenPlaces,Taylor - Vogelstang
Der vorgestellte Entwurf der Green Places Deutschland befindet sich auf einem wertvollen Grundstück, das direkt am Taylorpark gelegen ist. Der Gestaltungsbeirat bittet bei der weiteren Bearbeitung die nachfolgenden Punkte bei der Durcharbeitung des Entwurfs zu berücksichtigen:
Grundstück und Einbindung in Taylor Park
Die Standortqualität besteht in der direkten Nachbarschaft zum Taylorpark und der Möglichkeit der Einbindung mit einer fußläufigen Verbindung zum Park. Der Gestaltungsbeirat bittet die Standortqualität stärker zu nutzen und in die Freiraumplanung einzubeziehen.
Baukörper
Der Baukörper wurde in 2-geschossiger Holzständermodulbauweise vorgestellt.
Die Fassaden sind 2-farbig konzipiert, im Erdgeschoss mit anthrazitfarbenem Faserzement und im Obergeschoss mit grüner Holzverschalung. Um den Ausdruck des Baukörpers zu stärken wird eine homogene Farbigkeit empfohlen.
Der Gestaltungsbeirat bittet den oberen Abschluss der Attika zu überarbeiten, der insgesamt zu knapp bemessen erscheint. Die Attika sollte insgesamt erhöht werden um die Proportionen des Baukörpers zu verbessern. Der Rahmen der möglichen zulässigen Attikahöhe sollte dem Bebauungsplan entsprechen.
Als oberen Abschluss der Attika regt der Gestaltungsbeirat an, anstatt eines Abdeckbleches ein überstehendes Gesims auszubilden, das die darunterliegende Holzfassade schützt und die Proportion des Baukörpers zusätzlich stärkt.
Anstatt die Dachfläche zu 60% mit der PV-Anlage zu belegen, wird empfohlen die Dachfläche zu 100 % zu belegen und die darunterliegende Dachfläche zu begrünen. Durch den Verzicht der PV-Module in den Freianlagen können diese stärker durchgrünt werden.
Farbgebung Fassade
Anstatt einer Zweiteilung bei der geplanten zweigeschossigen Bauweise und Verwendung von
zwei Farbtönen, anthrazit im Erdgeschoss und grün im Obergeschoss, rät der Gestaltungsbeirat zur homogenen Farbigkeit.
Die homogene Farbigkeit der Fassade in grün trägt zu Stärkung des zweigeschossigen Baukörpers bei und verbessert die Proportionen.
Es wird empfohlen die Verwendung des dunklen Farbtons Anthrazit zu reduzieren, hinsichtlich der Stärkung der Proportionen und des Aufheizens der dunklen Fassadenflächen im Sommer.
Lediglich die Fenster und Rolltore im Erdgeschoss sind in Anthrazit vorstellbar.
Die farbig lasierte Holzdeckschalung in grün, wird vom Gestaltungsbeirat begrüßt.
Freianlagen und Einbindung in den Taylorpark
Der Parkcharakter des Grundstücks und die Qualifizierung der Freiflächen sind in der Freiraumplanung stärker herausarbeiten.
Die Landschaftsarchitektur des Grundstücks ist in die der Parkanlage einzubinden.
Der Gestaltungsbeirat rät Fußwegeverbindungen zwischen Grundstück und Park als Übergang zu schaffen.
Das nahezu voll versiegelte Grundstück ist stärker zu durchgrünen, die oberirdischen Parkierungsflächen und die Freiflächen sind stärker zu entsiegeln. Die Parkplätze sind offenporig zum Beispiel mit Rasenpflaster zur Versickerung ausführen, die Stellplätze sind mit Hecken als Saum einzufassen.
Es sind die „richtigen“ Baumarten zu wählen, die dem Standort angepasst sind und die den Übergang zum Taylorpark leisten (gem. Vorgaben des Bebauungsplanes ist für je 10 Stellplätze 1 Baum zu pflanzen).
Der Gestaltungsbeirat rät zu weiteren Pflanzungen an den Grundstücksgrenzen, vor den Stellplätzen und erdgebundener Fassadenbegrünung des Baukörpers, soweit möglich, um eine stärkere Durchgrünung zu erreichen.
Die Freiflächen zum Taylorpark hin können insgesamt mit baumbestandenen Grünflächen zu mehr Aufenthaltsqualität des Grundstücks beitragen und einen stärkeren Bezug zum Taylorpark erzielen.
Dieser Bereich sollte durch eine qualifizierte Freiraumplanung bearbeitet werden.
Ziel der Landschaftsarchitektur sollte sein, die CI des Unternehmens Green Places nicht nur mit Gestaltung des Baukörpers, sondern auch mit der Freiraumgestaltung Ausdruck zu verleihen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bedankt sich für die Präsentation und die offene Diskussion und bittet Bauherr und Architekt die beschriebenen Anregungen aufzunehmen und das Ergebnis dem Beirat in einer der nächsten Sitzung als Infopunkt zur Kenntnis zu geben.
TOP 2 ISZ Infrastruktur Zentrum RNV - Schwetzingerstadt
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die städtebaulichen Entwicklungen der RNV an dem Standort ausdrücklich. Die Idee des Masterplans, die zukünftigen Gebäude entlang der Straßenflucht zu orientieren und damit die Präsenz der RNV im Stadtraum zu erhöhen, ist gut. Der Gestaltungsbeirat regt an, eine/n Landschaftsarchitekt/in zur Qualifizierung der straßenorientierten Freiräume über die Gesamtareallänge einzubinden. Der Standort RNV wird zwischen Gebäude M1 und ISZ klar positioniert. Die absolut symmetrische Ausbildung mit dem zukünftigen ZIM-Kopfgebäudes erzeugt eine stadträumlich sehr gewollte und nicht lesbare Torsituation mit dem Gebäude ISZ, da der Straßenraum eine bogenförmige Bewegung macht. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt das ZIM versetzt und in anderer Höhe als das ISZ auszubilden. Somit ist die städtebauliche Setzung des ISZ als südseitiger Auftakt gestärkt.
Die Ausbildung des ISZ als kubischer Solitärkörper mit L-förmigem zweigeschossigem Anbau ist in seiner Kubatur und Dimension gut. Der Baukörper sollte eine einheitliche Fassade erhalten, um den Gesamtbaukörper zu stärken. Damit wird der Portikus-Eingang klar als Hauptadresse lesbar. Zudem sollte unbedingt auf die Sockelzone des Solitärkörpers verzichtet werden. Eine einheitliche Fassade wächst aus dem Grün heraus: Das Gebäude steht auf dem Boden und wirkt nicht mehr so hermetisch. In diesem Zusammenhang favorisiert der Gestaltungsbeirat die Fassadenvariante 5.2 mit der hellen Alu-natur Stabfassade und empfiehlt diese zur Ausführung.
Die Fassade erlaubt über die spielerische Variation der Lamellendichte, unterschiedlicher Brüstungshöhen, etc. eine feinsinnigere Umsetzung des Solitärs und der gestalterische Zusammenhalt mit dem zweigeschossigen Gebäudeteil. Außerdem reduziert der deutlich bessere Abblendwert die Überhitzungstendenz im Stadtraum und ist ein relevanter Baustein des nachhaltigen Bauens. Die gestalterische Leitlinie mit dem M1 Gebäude ist trotzdem gegeben und wird auch über den Freiraum gestärkt werden.
Auch auf der hochbaulichen Setzungsebene wird die Einbindung von freiraumplanerischer Expertise empfohlen: Der Übergang vom Straßenraum über den Grünen Saum in den Innenhof hat viel mehr Potential und sollte weiter entsiegelt werden.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat sieht in der Entwicklung ein hohes Potential für die RNV und das Umfeld und ersucht um Wiedervorlage des Projektes.
Die Sitzung des 73. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 21.11.2024 im HAIFA 2 (EG), des Technischen Rathauses statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 Neubau Mehrfamilienhaus Ladenburgerstr. 29, Käfertal Das vorgestellte Projekt besteht als Gesamtprojekt aus einem traufständigen Mehrfamilienhaus, sowie drei Reihenhäuser im rückwärtigen Bereich. Die Parkplätze sind als Doppelparker-Garagen konzipiert und befinden sich im Zwischenbereich der beiden Baukörper. Der Kontext des Planungsgebietes besteht aus einer Mischung von traufständigen sowie giebelständigen Gebäuden entlang der Ladenburgerstraße, sodass kein eindeutiger Gestaltungskodex aus dem Bestand heraus an dieser Stelle ersichtlich ist. Von Planer- und Bauherrenseite wurde eine Konzeption eines traufständigen Hauses mit Durchfahrt in den Hofbereich analog einer benachbarten Planung aufgezeigt. Die ergänzend gezeigte Visualisierung der Straßenfront wird positiv beurteilt, jedoch wird die Grundrissqualität vor allem im Erdgeschoss kritisiert. Durch die gedrängte Anordnung zu den Aufstellplätzen für Müll und der unmittelbaren Nachbarschaft der recht hohen Garagenbaukörper wird eine extrem unwirtliche Situation für die Wohnung sowie den gesamten Innenhofbereich geschaffen. Die Funktionalität des Hofes mit den Zufahrten wird vom Gestaltungsbeirat als extrem kritisch betrachtet. Durch die beengte Situation sind extrem viele Fahrzeugbewegungen zum Ausparken zwingend notwendig oder erlauben teilweise nur eine Ausfahrt in Rückwärtsbewegung des Fahrzeuges direkt vor den Eingangsbereichen der geplanten Reihenhäuser. Die drei im rückwärtigen Bereich angeordneten Reihenhäuser sind als beidseitige Grenzbebauung vorgesehen. Diese Anordnung wird einer baurechtlichen Prüfung nicht standhalten, da Abstandsflächen berücksichtigt werden müssen. Insofern muss dieser Gebäudeteil zum Erhalt einer Baugenehmigung überarbeitet werden und sollte dabei die vorgenannten Aspekte der extrem nachteiligen Hofsituationen berücksichtigen und lösen.
Die jetzige Anordnung der Baukörper mit den Gärten im Norden wird vom Gestaltungsbeirat hinterfragt. Die Optionen einer Drehung um 90° des zweiten Baukörpers sollte geprüft werden, sodass Gärten im Westen in einer Abstandsfläche realisiert werden könnten. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt ein erläuterndes Gespräch mit dem Fachbereich Baurecht betreffend die baurechtlich notwendigen Abstandsflächen, um damit eine Grundlage für die Überplanung des rückwärtigen Bereiches zu erzielen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um Wiedervorlage des baurechtlich notwendigerweise zu überarbeitenden Projektes.
TOP 2 Upstairs GinTaylor Vogelstang
Das Projekt wird anhand der zusätzlich eingereichten Unterlagen vom Gestaltungsbeirat beurteilt. Der Gestaltungsbeirat beurteilt das aufgezeigte Projekt durchweg positiv. Die Setzung des Baukörpers sowie die Volumetrie sind städtebaulich angemessen und funktional stimmig angeordnet. Die Bauherren haben sich bewusst für eine Architektur entschieden, die ihrem Markenkonzept beiträgt. Dementsprechend sollte die Materialisierung unbedingt in diesem Duktus realisiert werden. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt wie schon vorgeschlagen eine Holzfassade und wenn möglich auch eine Konstruktion aus Holz. Durch die großen Fensterflächen kann sowohl der Einblick ins Innere ergänzend zur Bereicherung der Atmosphäre im Gebäude (Verkostung, Gastronomie) darstellen. Um die starke Volumetrie und Ausdruckskraft des Baukörpers zu unterstreichen und auch beizubehalten, empfiehlt der Gestaltungsbeirat eine intensive Prüfung notwendiger Dachaufbauten und Technikkomponenten, sodass der Gesamteindruck der angestrebten Architektur nicht beeinträchtigt wird. Bei den Außenanlagen wird empfohlen, diese in das Gesamtkonzept mit einzubeziehen und entsprechende Pflanzungen harmonisch stimmig mit Konzept und Gebäude zu realisieren. Durch die um 90° gedrehte Anordnung der jetzigen Version ist die Wegebeziehungen der Besucher vom Parkplatz zum Haupteingangstor noch unklar und sollte im Freiraumkonzept berücksichtigt werden. Des Weiteren hat das Projekt das Potenzial, weitere ökologische Aspekte bei der Planung zu berücksichtigen. Als Beispiel sei hier die Option geringer Flächenversiegelung beispielhaft genannt (Stellplatzoberflächen mit Durchlässigkeit für Niederschlagswasser).
Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich. Der Gestaltungsbeirat wünscht gutes Gelingen bei der Umsetzung.
TOP 3 Neubau Halle mit Studio, Taylor Vogelstang
Der im 72. Gestaltungsbeirat vorgestellte Entwurf der LEDcave-Studios wurde überarbeitet neu vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat bittet bei der weiteren Bearbeitung die nachfolgenden Punkte bei der Durcharbeitung des Entwurfs zu berücksichtigen: Grundstück und Einbindung in Taylor Park Die Standortqualität besteht in der direkten Nachbarschaft zum Taylorpark und der Möglichkeit der Einbindung mit einer fußläufigen Verbindung durch den Park zum Nachbargebäude Rent Event in der Schwarzenberger Straße. Der Gestaltungsbeirat bittet diese Standortqualität stärker zu nutzen und in die Freiraumplanung einzubeziehen. Baukörper Für die Position des Baukörpers mit Studio wurde eine Alternative untersucht, die städtebaulich noch nicht überzeugt. Die Position in Verlängerung des Gebäudes in der Schwarzenberger Straße zum Rent event sollte nochmals untersucht werden. Für den Entwurf des Unternehmenssitzes einer Filmproduktion ist eine eigenständige Leitidee zu entwickeln, die die Geschichte des Unternehmens spiegelt. Der Gestaltungsbeirat rät einen einfachen homogenen Baukörper zu entwickeln. Dabei sind keine konventionellen Fensteröffnungen wie im Verwaltungsbau zu verwenden, sondern es sind Fensterformate zu entwickeln, die in Beziehung mit den Inhalten des Unternehmens stehen, (z.B. Pixel, etc.) Der Baukörper sollte sich durch gut gesetzte Fensteröffnungen auszeichnen. Auf große Vordächer und Anbauten mit Schrägdach und auf eine Zweifarbigkeit ist zu Gunsten eines einfachen, klaren und homogenen Baukörpers zu verzichten. Fassade und Farbigkeit Der Systemhallenbau ist mit einer Sandwichpaneelfassade konzipiert. Die Gestaltung mit einer graphischen Wand, wie beim Nachbargebäude Rent Event, ist noch in den Entwurf zu integrieren. Es wird nochmals empfohlen die Verwendung des dunklen Farbtons zu verzichten, hinsichtlich der Stärkung der Proportionen und insbesondere wegen des Aufheizens der dunklen Fassadenflächen im Sommer. Anstatt der Zweifarbigkeit sollte eine homogene Farbigkeit in hellerem Grundton gewählt werden. Einbindung in den Taylorpark Der Parkcharakter des Grundstücks und die Qualifizierung der Freiflächen sind in der Freiraumplanung stärker zu berücksichtigen. Es sind Fußwegeverbindungen zwischen Grundstück und Park als Übergang zu schaffen. Das Retensionsbecken in der Schräge zum Park leistet noch keinen Beitrag als Übergang zum Park und sollte überarbeitet werden. Ziel sollte sein das Grundstück stärker zu durchgrünen, die oberirdischen Parkierungsflächen und die Freiflächen sind zu entsiegeln. Es sind die Baumarten zu wählen, die dem Standort angepasst sind und die einen Übergang zum Taylorpark leisten. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt die Fassaden dreiseitig mit erdgebundener Fassadenbegrünung vorzusehen. Die Freiflächen zum Taylorpark hin können insgesamt mit baumbestandenen Grünflächen zu mehr Aufenthaltsqualität des Grundstücks beitragen und einen stärkeren Bezug zum Taylorpark erzielen. Dieser Bereich sollte durch eine qualifizierte Freiraumplanung bearbeitet werden. Der projektierte Zaun ist mit einer Hecke zu bepflanzen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bedankt sich für die Präsentation und die offene Diskussion und bittet Bauherr / Architekt die beschriebenen Anregungen aufzunehmen und das Ergebnis dem Gestaltungsbeirat in einer der nächsten Sitzung nochmals vorzustellen.
TOP 4 Aufstockung Rheinvillenstr., Lindenhof
Dem Gestaltungsbeirat wird nach einer umfassenden Ortsbesichtigung des identitätsstiftenden Wohnquartiers aus den 60-er und 70-er Jahren in besonderer Lage in Mannheim, das in einer frühen Planungsphase sich befindende Aufstockungsprojekt vom Architekten vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat und alle Anwesenden begrüßen den offenen Dialog in dieser frühen Phase des Projekts mit dem Bauherrnvertreter und dem beteiligten Architekturbüro und gibt den Antragstellern insbesondere auch auf Basis des Ortsbesuchs und der besonderen Herausforderung nach gelungenen Nachverdichtungen in der Innenstadt von Mannheim, nachfolgende Empfehlungen und Anregungen für die nächsten Planungsschritte. Diese Empfehlungen sind zugleich auch eine Aufforderung an die Stadtplanung, für diese zukünftig sicher häufiger auftretenden Situationen und Antragsstellungen von Aufstockungen in bestimmten Stadtquartieren, Handlungsempfehlungen und gestalterische Leitplanken für diese besonderen Herausforderungen quartiersbezogen aufzustellen. Städtebaulich gesehen, sollte zunächst einmal der Kontext für diese Aufstockung genauer analysiert werden und im vorliegenden Fall eines Blockzwischenhauses auch die gemeinsamen Potentiale des gesamten Gebäudeensembles betrachtet werden. Hierbei sollte auf eine einfache Kubatur Wert gelegt werden, die als zurückgestaffelter Baustein, sich nahtlos und bestmöglich mit dem Bestand zusammenfügt. Gute referentielle Beispiele konnte der Gestaltungsbeirat bei der Ortsbesichtigung durchaus erkennen und bittet die Stadtplanung hierauf auch zu verweisen. Ein Herausdrehen eines Teils der Aufstockung über das quartiersprägenden Gesimses hinaus, sieht der Gestaltungsbeirat äußerst kritisch, ebenso wie den vorgeschlagenen gläsernen Aufzug, der nur für die Aufstockung geplant ist und sich zudem noch im Straßenbereich befindet und die an sich gut proportionierte Fassade des Bestandes unschön überlagert. Auch die daraus entstehende „Schattenlage“ des bestehenden Zugangs wirkt wenig überzeugend. Die Fassaden mit ihren Öffnungen und der gewählten Materialität, sollten sich mit dem strukturellen Duktus des Bestandes besser auseinandersetzen, ohne hierdurch auf neue Qualitäten und großzügige Öffnungen zu verzichten. Zu überprüfen wäre, ob man nicht mit einer Ertüchtigung des bestehenden Treppenhauses und der schon vorhandenen Liftanlage, eine einfachere, effizientere und allen anderen Bewohner des Hauses zugutekommenden Erschließung der Aufstockung (mittels Vorrangschaltung im Aufzug z.B.) ein besseres und günstigeres Ergebnis erzielen könnte. Eine Überprüfung der konstruktiven Machbarkeit solcher Aufstockungen auf Häuser ohne in der Regel große konstruktive Reserven, könnte ebenfalls eine angemessene Baukörperkonfiguration hervorbringen, ohne die besondere Lagegunst „auf dem Dach“ zu schmälern. Ein einfaches Arbeitsmodell für die städtebaulichen und bauplastischen Belange, wird vom Gestaltungsbeirat dringend empfohlen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bedankt sich am Ende der offenen Diskussion bei allen Beteiligten und bittet den Bauherrnvertreter und den Architekten die Anregungen und Empfehlungen anzunehmen und das Projekt auf dieser Basis weiterzuentwickeln. Hierzu sind auch entsprechende Abstimmungen mit der Stadtplanung sicherlich hilfreich. Der Gestaltungsbeirat bittet um eine Wiedervorlage des Projekts.
Die Europäische Union fördert das Projekt CoLAB (Committed to Local Climate Action Building – Engagiert für lokale Klimaschutzmaßnahmen) mit 1,5 Millionen Euro. Die drei Großstädte Mannheim, Aachen und Münster gehören zum Kreis der von der EU-Mission ausgewählten „100 klimaneutralen und intelligenten Städte bis 2030“ (NetZeroCities).
Seit Gründung des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten konnte die Stadt Mannheim rund 67 Mio. Euro EU-Fördermittel für städtische Dienststellen und städtische Projekte verbuchen. Vorzeigbare "Produkte" von EU-Projekten wie beispielsweise die Popakademie und der Musikpark in Mannheim sind weit über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus bekannt und bilden so auch einen wichtigen Baustein in der Internationalisierungsstrategie der Stadtverwaltung.