Im Rahmen baurechtlicher Verfahren, z.B. eines Baugenehmigungsverfahrens, können sich Grundstückseigentümer mittels Baulasten nach §§ 71 und 72 Landesbauordnung – LBO zu einem bestimmte Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.
Diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sollen Genehmigungshindernisse ausräumen.
Beispiele sind Überfahrts-, Leitungs-, Stellplatz- oder Abstandsbaulasten.
Die Stadt Mannheim nimmt seit 2009 aktiv an Urban Audit, dem europäischen Städtevergleich der Europäischen Union teil. Seit 2012 stellt die Stadt Mannheim die Betreuende Stelle der KOSIS-Gemeinschaft Urban Audit, die die Datensammlung für Deutschland als Gemeinschaftsvorhaben mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Europäischen Statistischen System (ESS) betreibt.
Neben der Erhebung von objektiven Strukturdaten finden alle drei Jahre europaweite Bürgerumfragen zur Lebensqualität in der Stadt statt. Die wichtigsten Mannheimer Ergebnisse aus der Urban Audit-Bürgerumfrage 2021:
Zufriedenheit mit öffentlichen Dienstleistungen in Mannheim
BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auszubildende, die die notwendigen Kosten ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Ausbildung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf BAföG. Jeder Auszubildende kann monatlich zusätzlich 405 € dazuverdienen. Die Ausbildungsförderung wird nicht gekürzt.
Auftsiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für ihre berufliche Aufstiegsfortbildung können Maßnahmeteilnehmer "Aufstiegs-BAföG" beantragen.