Seit 2004 gibt es das Hochbegabtennetzwerk „Amadé“, in dem Musikschulen der Metropolregion gemeinsam mit der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche fördert.
Aktives Singen und Musizieren hat einen großen Wert an sich, der allein schon die Beschäftigung damit mehr als rechtfertigt. Dass darüber hinaus Singen und Musizieren mehr bewirkt als Freude am musikalischen Tun, ist schon seit Jahrtausenden bekannt. Aktives Singen und Musizieren wirkt positiv auf viele Bereiche des Menschen, insbesondere auch auf die Sprachentwicklung. Daher möchte die Städtische Musikschule Mannheim möglichst alle Kinder und Jugendlichen in Mannheim erreichen.
Aktives Singen und Musizieren hat einen großen Wert an sich, der allein schon die Beschäftigung damit mehr als rechtfertigt. Dass darüber hinaus Singen und Musizieren mehr bewirkt als Freude am musikalischen Tun, ist schon seit Jahrtausenden bekannt. Daher möchte die Musikschule Mannheim möglichst alle Kinder und Jugendlichen in Mannheim erreichen. Durch zahlreiche Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen in Mannheim gibt es nicht nur die Möglichkeit, das Instrument in der Musikschule in E4 zu erlernen sondern auch vor Ort in der Schule den Weg zum eigenen Musizieren zu finden.
Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit bis zu 300 € monatlich zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht.
Volljährige können für die letzten 24 Monate der Ausbildung einen Bildungskredit beantragen.
In Mannheim kommt besonders für Familien die Lebensqualität nicht zu kurz: In vielen Teilen des Stadtgebiets warten grüne Oasen. Zu fast einem Drittel besteht die Stadt aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Die Ufer von Rhein und Neckar und der urwaldartige Waldpark in Nähe des pulsierenden Stadtkerns laden zum Entspannen, Ausruhen und Toben ein. In den Biotopen der Flusslandschaften, den Auenwäldern oder nahe der eiszeitlichen Dünen leben Pflanzen und Tiere, die Sie in Süddeutschland sonst kaum finden werden.
Nach § 10b Einkommensteuergesetz sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer abzugsfähig. Für die Begriffe gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Zwecke gelten die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.
Bauvorhaben unterliegen bis zu ihrer Fertigstellung der Bauüberwachung. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben finden dann ihren Abschluss in der so genannten Schlussabnahme. Die Schlussabnahme wird nach der Fertigstellung, jedoch vor der Nutzung der baulichen Anlage durchgeführt. Bei der Schlussabnahme wird überprüft, ob das Vorhaben der genehmigten Ausführung entspricht und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Durchführung eingehalten bzw. beachtet wurden.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können. Hierzu zählen beispielhaft Zelte > 75 m², Bühnen >100 m² und Karusselle. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste zählen nicht zu den fliegenden Bauten.
Es bedarf, vor der erstmaligen Aufstellung bzw. Ingebrauchnahme der baulichen Anlage, grundsätzlich einer Ausführungsgenehmigung.