Wer einen Grundwasserbrunnen errichten will, muss zunächst eine wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchführen. Eine Ausnahme bilden Brunnen, die für die Gartenbewässerung bestimmt sind. Hier muss lediglich die Niederbringung der Bohrung wasserrechtlich genehmigt werden.
Zur Bestimmung der Brunnentiefe benötigen Sie Kenntnisse über die Schwankungen des Grundwasserspiegels im Bereich des geplanten Brunnens. Maßgeblich ist dafür der niedrigste Grundwasserstand. Der Grundwasserstand kann bei Frau Schölch-Ighodaro erfragt werden.
Der Fachbereich Klima, Natur, Umwelt wird bei unerlaubten Abfallablagerungen tätig.
Wegen Abfallablagerungen im öffentlichen Raum wenden Sie sich an die zentrale Behördennummer 115.
Sollten Sie eine größere Ansammlung von Abfällen auf privaten Grundstücken entdecken, dann teilen Sie uns bitte den Standort (Straße und Haus-Nr.) sowie die Art und Menge der Abfälle mit. Bitte nennen Sie auch Ihren Namen und Ihre Rufnummer für Rückfragen.
Im Arbeitsschutz erteilt die Gewerbeaufsicht Erlaubnisse und Genehmigungen, überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlässt verpflichtende Bescheide, verhängt Bußgelder. In allen Verwaltungsverfahren nimmt sie Stellung zu arbeitsschutz-relevanten Themen. Die Gewerbeaufsicht unterstützt und berät Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und überprüft Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Die Stadt Mannheim erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigungen sowie Genehmigungen im Wasser- und Abfallrecht. In manchen Fällen, z.B. bei Störfallanlagen, ist für immissionschutzrechtliche Genehmigungen das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
Ein Kulturdenkmal ist ein durch Rechtskraft geschütztes Objekt und hat neben dem identitätsstiftenden Aspekt einen Zeugniswert für die Architektur-, Kunst- und Heimatgeschichte sowie für die Wissenschaft. Je größer die Authentizität und Originalität, desto bedeutsamer ist auch der Aussagewert. Weitestgehender Erhalt der historischen Substanz, aber auch Material-, Werk- und Stilgerechtigkeit bei anstehenden Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen sind deshalb wichtige Anliegen der Denkmalpflege.
EEWärmeG -Bund-
Am 01. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten.
EWärmeGesetz -BW-
Möchten Sie ihre Heizanlage erneuern oder wird ein Austausch zwingend erforderlich?
Dann ist das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg zu beachten.