Das Pilotprojekt „Videoschutz Mannheim“ ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim. In einzelnen Bereichen des öffentlichen Raums mit einer überdurchschnittlich hohen Kriminalitätsbelastung (Bahnhofsvorplatz, Alter Messplatz, Paradeplatz, Breite Straße) sind insgesamt 68 Kameras installiert.
Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Wenn Nester zu eng werden verlassen viele Jungvögel diese, obwohl sie noch nicht flugfähig sind. Die Jungvögel stehen durch Bettelrufe in der Regel noch mit ihren Eltern in Verbindung. Sie werden dann weiterhin versorgt und üben das Fliegen. Scheinbar hilflose Tiere sollten zunächst an Ort und Stelle belassen und aus einem Versteck heraus ca. 2 Stunden lang beobachtet werden. Dies ermöglicht den Eltern eine ungestörte Kontaktaufnahme. Nur wenn innerhalb des Zeitraums kein Elternvogel zu entdecken ist oder wenn die Jungtiere offensichtlich gefährdet oder verletzt sind, sollte eingegriffen werden.