Kriegsbeschädigte und wehr- sowie impfgeschädigte Personen, deren Ehegatten oder Angehörige sowie Menschen, die Opfer von Gewalttaten wurden, können Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Der Leistungsanspruch kann für Personen in Haushalten und für Personen in Pflegeheimen bestehen.
Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit uns auf, damit wir Ihren individuellen Anspruch prüfen können.