Grundsätzlich ist es so, dass bei Eis und Schnee auf den Gehwegen Grundstücks- und Hauseigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Pächter*innen die Pflicht haben, den Schnee zu räumen und zu streuen. Die Gehwegreinigungssatzung der Stadt Mannheim schreibt entsprechend vor:
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Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Thema „Wohnen“ u.a. mit einem bedarfsorientierten Förderangebot im Rahmen des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden-Württemberg". Hier werden die Fördermittel zum Abruf bereitgestellt. Die Förderkonditionen und aus der Förderung erwachsende Verpflichtung des geförderten Objekts werden im Förderprogramm für das jeweilige Kalenderjahr geregelt.
Die L-Bank (Landeskreditbank) übernimmt im Auftrag des zuständigen Ministeriums u.a. auch die Durchführung und Abwicklung des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden Württemberg".
Im Quadrat C 7, in der Mannheimer Oberstadt zwischen Universität, Reiß-Museum und Zeughaus hatte die Stadt Mannheim Grundstücke für Baugemeinschaften angeboten. Die zentrale Lage nahe den Planken, schnell am Hauptbahnhof und nicht weit vom Rhein macht diese Quadrat besonders interessant.
Das Areal, das ursprünglich städtisch genutzt wurde, wurde durch mehrere Workshops und einem Architektenwettbewerb, vorbereitet. Kaupp und Frank Architekten, die diesen Wettbewerb gewinnen konnten, erarbeiteten die konkrete Rahmenplanung.