Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen.
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit ist die Stadt Mannheim als Fundbehörde zuständig. Sie nimmt Fundtiere entgegen und veranlasst die artgerechte Unterbringung.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kümmert sich u.a. um herrenlose tote Haustiere, die im öffentlichen Raum aufgefunden werden und deren Besitzer nicht direkt ermittelt werden kann sowie um größere tote Wildtiere, die im öffentlichen Raum aufgefunden werden.
Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung: für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes sowie zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft.
Unsere Amtstierärzte überprüfen und begutachten landwirtschaftliche, gewerbliche und private Tierhaltungen. Sie sind auch für den Tierschutz in Zoohandlungen, auf Tierbörsen und Tierschauen sowie für Zirkusbetriebe zuständig. Sie kontrollieren Tiertransporte, Ponyreitbahnen ebenso wie gewerbliche Zuchtbetriebe.
Die Sperrzeit ist die Zeit, in der Lokale – Speiserestaurants, Bars, Diskotheken, Biergärten usw. – geschlossen sind. Sie ist (landes)gesetzlich geregelt und dient in erster Linie dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner.