sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. In Großen Kreisstädten und Stadtkreisen, so wie Mannheim, trägt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde, das sogenannte „Kommunalparlament“. Der Gemeinderat wird für jeweils fünf Jahre gewählt und trifft die wichtigen kommunalen Entscheidungen durch Wahlen und Abstimmungen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen.
Campusluft schnuppern - Besuchen Sie uns beim DHBW-Infotag am 07.03.2015
Am Samstag, 07. März 2015, von 09:00 bis 15:00 Uhr findet der diesjährige Studieninformationstag am Campus der DHBW Mannheim in der Coblitzallee statt.
Auch das Team Ausbildung der Stadt Mannheim ist dieses Jahr wieder mit mehreren Studierenden vor Ort, um das vielfältige duale Studienangebot zu präsentieren und die interessierten Besucher/innen umfassend zu informieren.
Das Mannheimer Bündnis ist eine Plattform, auf der sich zahlreiche Organisationen gemeinsam für ein respektvolles Zusammenleben in Vielfalt und gegen Diskriminierung in Mannheim engagieren.
Freizeiteinrichtungen unter der Zuständigkeit des Fachbereiches Sport und Freizeit.
Allen Mannheimerinnen und Mannheimer soll sportliche Betätigung möglich sein, unabhängig von Geschlecht, Einkommen und Alter. Deshalb legt die
Stadt Mannheim bei Sportstätten großen Wert darauf, dass sie allen Nutzergruppen zur Verfügung stehen, und stellt im Rahmen der indirekten Sportförderung ihre Sportstätten zu möglichst kostengünstigen Tarifen zur Verfügung.
Zu den wichtigen Aufgaben des Fachbereichs Sport und Freizeit zählt die Pflege und Unterhaltung seiner Sportstätten. Sportstätten sind alle Einrichtungen und Anlagen, in denen die Möglichkeit besteht, vereinsgebunden oder vereinsungebunden Sport zu betreiben.
Die Stadt Mannheim unterhält zahlreiche solcher Einrichtungen und Anlagen. Zu den Sportstätten im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs 52 „Sport und Freizeit“ gehören: