Wir sind stolz auf unsere Vorlesepatinnen und -paten: Vorbilder machen Lust aufs Lesen!
Wir schulen und vermitteln ehrenamtliche Vorlesepatinnen und Vorlesepaten für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Bibliotheken in Mannheim. Zweimal pro Jahr findet unter dem Motto „Lies mir doch was vor“ ein Grundseminar für angehende Vorleserinnen und Vorleser statt. Die Teilnahme ist Voraussetzung für eine Vermittlung durch die Stadtbibliothek.
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg hat sich nicht entspannt, sondern weiterhin verschärft. Besonders in touristischen Gebieten und Ballungsräumen ist das Zweckentfremdungsverbot daher ein wichtiges Instrument, um gegen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken vorgehen und die Auswirkungen des zunehmenden Wohnraummangels abfedern zu können.
Seit dem 15.10.2021 gilt in Mannheim das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Grundlage hierfür ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Baden-Württemberg (Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ZwEWG) und die darauf beruhende Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Mannheim (Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS). Die Satzung wurde am 05.10.2021 durch den Gemeinderat der Stadt Mannheim beschlossen und am 14.10.2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie trat am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst für eine Dauer von fünf Jahren.
Ab sofort können Sie über das neue Geoportal der Stadt Mannheim kommunale Geodaten in Form von Kartendiensten anzeigen lassen.
Der amtliche Stadtplan der Stadt Mannheim ist ein vom Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung erstelltes Kartenwerk und dient der schnellen Orientierung im urbanen Raum der Stadt Mannheim und ihrer Umgebung.
„phase6“ ist ein Vokabeltrainer zum Lernen und Üben von Vokabeln im schulischen und außerschulischen Bereich. phase6 bietet Zugang zu Vokabelsammlungen zu über 800 gängigen Schul- und Kursbüchern. Die Inhalte stammen aus renommierten Bildungsverlagen und sind redaktionell vollständig überprüft.
Der Gemeinderat hat am 4.4.2017 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem Jahr 2018 eine Nebenwohnsitzsteuer erheben wird.
Die Einführung dieser Steuer ist ein Teil der vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen der Stadt zur Gewinnung von Einwohnern mit Erstwohnsitz in Mannheim.
Die Nebenwohnsitzsteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Mannheim vom 04.04.2017 in der jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Innehaben eines Nebenwohnsitzes im Stadtgebiet.
Seit Gründung des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten konnte die Stadt Mannheim rund 67 Mio. Euro EU-Fördermittel für städtische Dienststellen und städtische Projekte verbuchen. Vorzeigbare "Produkte" von EU-Projekten wie beispielsweise die Popakademie und der Musikpark in Mannheim sind weit über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus bekannt und bilden so auch einen wichtigen Baustein in der Internationalisierungsstrategie der Stadtverwaltung.