Musiktherapie nutzt die vielfältigen Eigenschaften der Musik, um Menschen in ihrer persönlichen Lebenslage zu erreichen. Das Medium Musik bietet einen großen Spiel-Raum, in dem Emotionen, Beziehungen und Kommunikation entstehen können, auch dann wenn Sprache als Ausdrucksmittel nicht zur Verfügung steht.
Mit Schwerpunkt auf Wohnen und Freizeit haben wir ihnen zu den häufigsten Fragestellungen rund um den vorbeugenden Brandschutz Informationen zusammengestellt. Ebenso finden Architekt*innen und Fachplaner*innen hier weitergehende Auskünfte und Formulare.
Objektbezogene Gefahrenabwehr: Für die Mitarbeiter*innen und Sachverständigen des vorbeugenden Brandschutzes bedeutet dies die ganzheitliche Betrachtung der in Gebäuden befindlichen Brandschutzinfrastruktur. Wir stehen Industrie, Fachplanern und anderen Behörden in brandschutztechnischen Fragestellungen beratend zur Seite und schaffen somit die Grundlage für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz im Stadtgebiet von Mannheim.
Beim Musikunterricht für Kinder und Jugendliche mit Inklusionsbedarf geht es primär um die Ausbildung musikalischer Fertigkeiten. Wenn ihr Kind ein Musikinstrument erlernen möchte, wird gemeinsam nach einem individuellen Zugang gesucht, der den Weg zum Musizieren öffnet.
Mit der Aufgabenstellung, im wesentlichen die Fachbereiche Liegenschaften und Hochbau zu einem neuen Immobilienmanagement zusammenzuführen, stellt sich auch die Frage, ob es dabei nicht auch gelingen kann, in der Stadt Mannheim eine gestalterische Beratung für den öffenlichen Raum ins Leben zu rufen.
Der Fachbereich Bürgerdienste versteht sich als moderner Dienstleister für die gesamte Stadtgesellschaft Mannheims. Von der Geburtsurkunde Ihres Kindes über die Beantragung Ihres Personalausweises bis hin zur Einbürgerung – der Fachbereich Bürgerdienste bietet Ihnen in jeder Lebenslage ein umfassendes Dienstleistungsangebot im persönlichen Kontakt vor Ort, telefonisch über die Behördennummer 115 oder über unsere digitalen Angebote.
Nach Landesstatistikgesetz und örtlicher Einwohner-Statistiksatzung ist die Stadt Mannheim berechtigt, ausgewählte Daten aus dem Einwohnermelderegister statistisch auszuwerten und zu veröffentlichen.
Wer den Standplatz seiner Abfallbehälter plant, muss Hausbewohner*innen, Nachbarn*innen, Passanten*innen, Müllwerkern und auch der Feuerwehr gleichermaßen gerecht werden. Abfallbehälter müssen gefahrlos erreichbar sein, möglichst wenig Lärm und unangenehme Gerüche verursachen und auch den Anforderungen einer modernen Abfallentsorgung mit konsequenter Abfalltrennung entsprechen.