In der Umsetzung der Projektergebnisse der Projektgruppe Integriertes Sozialmanagement Mannheim² (SHM²-ISM) sind hier die zentralen städtischen Sozialberichte (Sozialatlas, Siedlungsmonitoring, Bildungsbericht, Entwicklungsplan Bildung und Integration, Bericht zur gesundheitlichen Lage von Kindern und Jugendlichen in Mannheim) auf einer Seite übersichtlich zusammengefasst und aufrufbar.
Die Beobachtung kleinräumiger Entwicklungen in den Stadtteilen und Wohnvierteln ist Grundlage sozialer Stadtentwicklung und sozialraumorientierter Kommunalpolitik. Der Kommunalpolitik, der Stadtverwaltung sowie der interessierten Öffentlichkeit liefert der Mannheimer Sozialatlas in komprimierter Form zuverlässige Informationen über die soziale Entwicklung der Teilräume unserer Stadt.
Der Bewohnerverein Jungbusch hat auf Grund der Erfahrungen der letzen Monate guten Kontakt zu Frauen und Familien aus Bulgarien und Rumänien aufgebaut. Durch die türkischsprachige Begleitung kann ab sofort, durch einen regelmäßigen Treffpunkt für die Frauen, die Lotsinnenwerkstatt etabliert werden, in der insbesondere wiederkehrende Fragestellungen des Alltagslebens, der sozialen Integration und des Zugangs zu behördlichen Regelangeboten behandelt werden können. Es sollen Frauen aus dem Kreis der Angesprochenen im Treffpunkt zu Lotsinnen ausgebildet werden.
Niederschwelliges Informationsangebot in der kath. Familienbildungsstätte soll zur intensivierten Wahrnehmung sämtlicher Informationsangebote zu folgenden Themen beitragen:
- Kinderbetreuungsangebote im Stadtteil
- Informationen über behördliches Schulsystem
- Informationen zur Gesundheitsversorgung / Gesundheitsvorsorge
- Informationen zu Familien, Hilfen, Erziehungsfragen
- Informationen zu Berufen/ Qualifikationen bzw. Anerkennungsverfahren
- Informationen zu Verbraucherfragen/ Verbraucherschutz im Alltag
Als niederschwelliges außerschulisches Kulturangebot für bulgarisch- und rumänischstämmige Kinder und Jugendliche im Jungbusch verfolgt das Projekt "Aufnahme läuft!" mehrheitlich die Ziele des Communitybuildings sowie Vertrauensaufbau zu den Regelangeboten der Stadtverwaltung und Vermittlung in die selben.
Einen Flyer in Leichter Sprache zum Ausdrucken finden Sie hier.
Wer darf wählen?
Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
• in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Hierfür gibt es ein besonderes Verfahren.
Aktives Wahlrecht: bedeutet das Recht, wählen zu dürfen.
Ausgleichsmandate: durch das Zweitstimmenergebnis wird das Verhältnis der Sitze für die Parteien im Bundestag ermittelt. Überhangmandate verfälschen jedoch dieses Verhältnis. Durch Ausgleichsmandate erhalten die Parteien so viele zusätzliche Sitze, bis das Verhältnis wiederhergestellt ist.
Auszählung: ist die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk ab 18 Uhr.