Die ehemaligen „Benzbaracken“ werden auch heute noch häufig mit dem Stadtteil Waldhof-Ost in Verbindung gebracht. Doch im Rahmen von städtischen, baulichen Sanierungsmaßnahmen, sozialen Angeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Verortung des Gemeinwesensarbeiters und durch verschiedene Förderprogramme entwickelte sich Waldhof-Ost zu einem Gebiet mit einem sich positiv veränderndem Lebensraum.
Der BeO-Tag (Berufsinformationstag) fand dieses Jahr am Donnerstag, den 2. Oktober am Ursulinen Gymnasium Mannheim statt. Den Schülern wurde mit der Veranstaltung wieder eine tollte Gelegenheit geboten sich über den weiteren Werdegang nach der Schullaufbahn zu informieren und damit die Berufswahl zu erleichtern.
Das Arbeiten nach Zielen ist eines der wesentlichen Merkmale einer modernen Verwaltung. Insoweit ermöglicht der Human Resources Report nicht nur einen umfassenden Überblick zu den unterschiedlichen personalpolitischen und -wirtschaftlichen Handlungsfeldern innerhalb der Stadtverwaltung Mannheim. Vielmehr trägt dieser Bericht als Entscheidungsbasis für die Steuerung dazu bei, Personalziele sowohl gesamtstädtisch als auch innerhalb der einzelnen Dienststellen zu erreichen.
Wir sind als Gruppe von Mannheimer*innen und Personen aus dem Umland an einer Nachnutzung der in Mannheim freiwerdenen bisher militärisch genutzten Flächen interessiert sind. Der Fokus unserer Gruppe liegt auf (alternativen) Wohnenformen.
Die Beobachtung kleinräumiger Entwicklungen in den Stadtteilen und Wohnvierteln ist Grundlage sozialer Stadtentwicklung und sozialraumorientierter Kommunalpolitik. Der Kommunalpolitik, der Stadtverwaltung sowie der interessierten Öffentlichkeit liefert der Mannheimer Sozialatlas in komprimierter Form zuverlässige Informationen über die soziale Entwicklung der Teilräume unserer Stadt.
Stadtbäume sind ein hohes Gut. Um Bäume im Stadtgebiet zielgerichtet vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen und den vorhandenen Baumbestand zu erhalten, hat die Stadt Mannheim die Baumschutzsatzung eingeführt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen zulässig / welche verboten sind und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Durchführung einer gewünschten Maßnahme erteilt werden kann. Eine Fällung wird nur genehmigt, wenn alle möglichen Alternativen, zum Beispiel ein fachgerechter Rückschnitt, geprüft wurden. Müssen Bäume dennoch gefällt werden, wird eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung festgelegt.
Bäume stehen unter Schutz
In Mannheim sind alle Bäume über die Baumschutzsatzung geschützt. Dabei ist es egal, ob ein Baum auf privatem oder öffentlichem Grund steht. Wichtig ist nur der Stammumfang. Beträgt er mehr als 60 Zentimeter, dann gilt für diesen Baum die Baumschutzsatzung. Bei mehrstämmigen Bäumen müssen die Stämme zusammen auf einen Umfang von 60 Zentimetern kommen, wobei einer der Teilstämme mindestens 30 Zentimeter Umfang haben muss. Gemessen wird immer 100 Zentimeter über dem Erdboden.