Softwarefehler: Verzögerungen bei der Abholung des Sperrmülls
Aufgrund eines Softwarefehlers kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Abholung des Sperrmülls im gesamten Stadtgebiet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Problem schnellstmöglich zu beheben und bitten um Ihr Verständnis für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Bitte lassen Sie Ihren Sperrmüll verkehrssicher am Straßenrand stehen – wir werden die Abfuhr schnellstmöglich nachholen. Bei dringenden Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das Kundencenter des Eigenbetriebes Stadtraumservice (Telefon: 0621 2938380, E-Mail: stadtraumservice@mannheim.de).
Spiel, Spaß und jede Menge Bewegungsmöglichkeiten: Das bieten in Mannheim rund 290 öffentliche Spielplätze – neben den Spielplätzen von Schulen, Jugendhäusern und weiteren Einrichtungen wie etwa den Stadtparks. Quantitativ besitzt Mannheim damit ein großes und vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche. Um abwechslungsreich und entwicklungsfördernd spielen zu können, brauchen Kinder und Jugendliche neben klassischen Spielplätzen auch Naturräume und Grünanlagen.
Spielplatzkonzept Mannheim – nachhaltig und bedarfsgerecht
Mannheim hat 291 öffentliche Spielplätze (Stand November 2022) - ein großes und vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche für Spiel, Spaß und Bewegung. Der Stadtraumservice Mannheim ist dafür zuständig, Spielplätze zu sanieren, neue Spielplätze zu planen und zu bauen.
Der kommunalen Psychiatriekoordination, angesiedelt in der Sozialplanung, obliegt die Geschäftsführung des örtlichen Arbeitskreises Psychiatrie, dem zentralen Beratungs- und Kooperationsgremium im Gemeindepsychiatrischen Verbund der Stadt Mannheim.
Der Arbeitskreis Psychiatrie berät die Stadt Mannheim in Fragen der Psychiatrieplanung und der institutionellen Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Hilfen.
Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) in Mannheim ist zentrale Anlaufstelle bei Fragen, die sich bei der Inanspruchnahme von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung sowie der psychosozialen Hilfen oder im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung ergeben.
Die globale Finanzkrise hat zu einer weltweiten Abschwächung der Konjunktur geführt. Mit den Konjunkturpaketen I und II möchte die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegensteuern.
Während die Maßnahmen des Konjunkturpakets I bereits am 05.12.2008 im Bundesrat beschlossen wurden, wurde das Gesetzgebungsverfahren zum Konjunkturpaket II am 20.02.2009 abgeschlossen. Daneben plant das Land Baden-Württemberg ein Infrastrukturprogramm, durch das vor allem Investitionsmaßnahmen in die Jahre 2009 und 2010 vorgezogen werden sollen.
Stadtbäume sind ein hohes Gut. Um Bäume im Stadtgebiet zielgerichtet vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen und den vorhandenen Baumbestand zu erhalten, hat die Stadt Mannheim die Baumschutzsatzung eingeführt.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen zulässig / welche verboten sind und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Durchführung einer gewünschten Maßnahme erteilt werden kann. Eine Fällung wird nur genehmigt, wenn alle möglichen Alternativen, zum Beispiel ein fachgerechter Rückschnitt, geprüft wurden. Müssen Bäume dennoch gefällt werden, wird eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung festgelegt.
Bäume stehen unter Schutz
In Mannheim sind alle Bäume über die Baumschutzsatzung geschützt. Dabei ist es egal, ob ein Baum auf privatem oder öffentlichem Grund steht. Wichtig ist nur der Stammumfang. Beträgt er mehr als 60 Zentimeter, dann gilt für diesen Baum die Baumschutzsatzung. Bei mehrstämmigen Bäumen müssen die Stämme zusammen auf einen Umfang von 60 Zentimetern kommen, wobei einer der Teilstämme mindestens 30 Zentimeter Umfang haben muss. Gemessen wird immer 100 Zentimeter über dem Erdboden.