Im Rahmen des Bundesprogrammes „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ sind die teilnehmenden Kommunen dazu verpflichtet, sowohl einen Zwischen- als auch einen Ergebnisbericht über das jeweils laufende Förderjahr zu verfassen. Beide Berichte stehen weiter unten als pdf-Dateien zur Verfügung.
Im Rahmen einer Evaluation wurden die im Rahmen des MAP 2011 geförderten Projekte auf ihre Zielerfüllung hin überprüft. Die Ergebniszusammenfassung finden Sie in den untenstehenden Listen, in denen die positiv durchgeführten Maßnahmen der Projektträger aufgeführt und bzgl. des MAP-Zielsystems (Leit-, Mittler und Handlungsziele) kategorisiert wurden. Die erste Liste ist sortiert nach Projektträgern, die zweite nach Leit- bzw. Mittlerzielen.
Im Rahmen einer Evaluation wurden die im Rahmen des MAP 2012 geförderten Projekte auf ihre Zielerfüllung hin überprüft. Die Ergebniszusammenfassung finden Sie in den untenstehenden Listen, in denen die positiv durchgeführten Maßnahmen der Projektträger aufgeführt und bzgl. des MAP-Zielsystems (Leit-, Mittler und Handlungsziele) kategorisiert wurden. Die erste Liste ist sortiert nach Projektträgern, die zweite nach Leit- bzw. Mittlerzielen.
Im Rahmen des Bundesprogramms "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" sind die teilnehmenden Kommunen dazu verpflichtet, sowohl einen Zwischen- als auch einen Ergebnisbericht über das jeweils laufende Förderjahr zu verfassen. Der Zwischenbericht steht weiter unten als pdf-Datei zum Download zur Verfügung – der Ergebnisbericht wird nach Fertigstellung folgen.
Das in den Tiefen des Bodens vorhandene Grundwasser ist vielfältigen Einflüssen und Belastungen ausgesetzt.
Es steht daher unter unserem besonderen Schutz und sollte nicht verschwendet werden.
Um diesen gewährleisten zu können, werden in Wasserrechtsverfahren der Stadt Mannheim als unterer Wasserbehörde Anforderungen hinsichtlich der Gewässergüte und Gewässerökologie, der Entnahmemenge und der technischen Voraussetzungen festgelegt.
Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wurden 1977 erstmals Rechtsverordnungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Schutzgebiete „Käfertal“ sowie „Rheinau“ erlassen.
Die Schutzgebietsverordnungen richten sich sowohl an den einzelnen Menschen / Bürger als auch an die Gewerbetreibenden und Landwirte.
Durch die vielfältigen Einwirkungen seitens der Umwelt auf das Grundwasser sowie zur Erhaltung und Sicherung der Grundwasservorkommen unterliegen auch die Rechtverordnungen dem Anspruch der Erweiterung des Schutzzieles.