Sozialwohnung - Wohnberechtigung
Wohnberechtigungsschein für Baden-Württemberg
Der Wohnberechtigungsschein nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Er ist nur für Wohnungen in Baden-Württemberg gültig.
Beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein nur, wenn Sie vom Vermieter dazu aufgefordert werden bzw. wenn Sie ein Wohnungsangebot erhalten haben aus dem hervorgeht, dass der Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.
Zuständig ist in Baden-Württemberg die Gemeinde, in der Sie wohnen. Wollen Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, können Sie den Antrag an dem künftigen Wohnort in Baden-Württemberg stellen.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann mit der Post versandt oder persönlich abgegeben werden.
Download:
- Wohnberechtigungsschein - Antrag
- Wohnberechtigungsschein - Einkommensnachweis