Weitere Informationen
Einkommensgrenze
Das anrechenbare Bruttojahreseinkommen aller künftigen Haushaltsangehörigen darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigen.
Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg.
Bei Fragen steht Ihnen das Bürgertelefon (0621- 293-7878) zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (Download) (siehe andere Seite zu Wohnberechtigungsschein)
- Dieser muss von allen volljährigen Haushaltsangehörigen unterschrieben sein.
- aktueller Einkommensnachweis (Download) (siehe andere Seite zu Wohnberechtigungsschein) ausgefüllt vom Arbeitgeber, Rentenbescheide, bei Selbständigen den letzten Einkommenssteuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung
- sonstige Einkommensnachweise (z.B. Arbeitslosengeld, Grundsicherungsleistungen, Krankengeld)
- Nicht-EU-Bürger: Pässe und Aufenthaltsstatus von mindestens einem Jahr Gültigkeit
- Schulbescheinigung oder sonstiges Einkommen bei minderjährigen Angehörigen ab einem Alter von 15 Jahren
- Sonstige Nachweise (z.B. Mutterpass)
Hinweis:
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf Erhalt einer Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.