(Vorläufiger) Personalausweis


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Um ihre Identität analog und digital feststellen zu können, sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind. Die Ausweispflicht kann neben einem gültigen Personalausweis auch mit einem gültigen Reisepass erfüllt werden. Ein Personalausweis kann auch für Personen ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind.

Der Personalausweis ist bei Personen bis 24 Jahren sechs Jahre und bei Personen ab 24 Jahren zehn Jahre gültig.
 

Unter bestimmten Umständen (wenn Sie z. B. aufgrund einer Behinderung nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können) kann eine Befreiung von der Ausweispflicht erfolgen. Die Befreiung von der Ausweispflicht können Sie auch digital über das Bürgerportal beantragen.
 

Die enthaltene Online-Ausweisfunktion ermöglicht Ihnen, sich digital auszuweisen und verschiedene Dienstleistungen online zu beantragen. Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
 

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie den Verlust dem Bürgerservice mitteilen und die Ausweisfunktion sperren lassen. Wurde Ihr Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an. Die Online-Funktion können Sie über die telefonische Sperrhotline 116 116 sperren lassen.
 

Wichtige rechtliche Änderung: Seit dem 02.08.2021 ist die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Personalausweis verpflichtend!
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Sie müssen in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wenn Sie in Mannheim Ihren Nebenwohnsitz haben, müssen Sie Ihren Personalausweis an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Für deutsche Staatsangehörige, die der Meldepflicht nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben, kann der Personalausweis auch beantragt werden, wenn Sie nicht in Mannheim gemeldet sind.
 

Den Personalausweis müssen Sie durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice beantragen. Eine schriftliche oder digitale Beantragung ist rechtlich nicht zulässig.
 

Der Personalausweis wird nach der Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies kann ca. 3-4 Wochen dauern. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei in Berlin; der Fachbereich Bürgerdienste hat hierauf keinen Einfluss. Um zu überprüfen, ob Ihr Personalausweis bereits geliefert wurde, können Sie den Lieferstatus Ihres Personalausweises einsehen.
 

Sie können den Personalausweis abholen, sobald er bei uns eingetroffen ist und Sie den PIN-Brief erhalten haben.
 

Benötigen Sie sofort ein Ausweisdokument, können Sie neben dem Personalausweis auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen, den Sie direkt mitnehmen können. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal drei Monate.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass, auch wenn abgelaufen)
  • biometrisches, aktuelles Lichtbild nach den Anforderungen der Fotomustertafel

Bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich:

  • entweder ein anderes Lichtbilddokument, das Familienbuch oder die Geburts- oder Heiratsurkunde

Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich:

  • mindestens ein Erziehungsberechtigter (persönliche Anwesenheit)
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) beider Erziehungsberechtigten
  • bei alleinigem Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht: Nachweis über das alleine Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • bei Erstantrag: Geburtsurkunde
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Personalausweis für Personen bis 24 Jahren 22,80 Euro
Personalausweis für Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Biometrische Bilder vor Ort über den Speed-Capture-Automaten (ausschließlich im Bürgerservice Innenstadt und Lindenhof) 7,00 Euro
Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten oder bei Unzuständigkeit 13,00 Euro
Aufschlag bei Antragstellung, wenn sich der gewöhnliche Aufenthaltsort im Ausland befindet oder bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland 30,00 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises gebührenfrei
Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (z.B. beim Wiederauffinden) gebührenfrei
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Den Personalausweis können Sie an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie bei den Bürgerservice-Standorten.

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.

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