(Vorläufiger) Reisepass
Für Auslandsreisen müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Beim Reisepass wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre). Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht zudem die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Sie müssen mit in Mannheim gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wenn Sie in Mannheim Ihren Nebenwohnsitz haben, sollten Sie Ihren Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Den Reisepass müssen Sie durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice beantragen. Eine schriftliche oder digitale Beantragung ist nicht zulässig.
Die Reisepässe werden nach der Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies kann ca. 8 Wochen dauern. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei beträgt hier in der Regel 3-5 Werktage.
In besonders dringenden Fällen, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass mit der Gültigkeitsdauer von 1 Jahr zu beantragen. Dieser Reisepass wird sofort bei Antragstellung ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Reisepass benötigt und die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Sie können den Reisepass abholen, sobald er bei uns eingetroffen ist.
- Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (deutscher Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass, auch wenn abgelaufen)
- biometrisches, aktuelles Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) nach den Anforderungen der Fotomustertafel
Bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich:
- entweder ein anderes Lichtbilddokument, das Familienbuch oder die Geburts- oder Heiratsurkunde
Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich:
- mindestens ein Erziehungsberechtigter (persönliche Anwesenheit)
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) beider Erziehungsberechtigten
- bei alleinigem Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht: Nachweis über das alleine Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
- bei Erstantrag: Geburtsurkunde
- ab dem 6. Lebensjahr besteht Fingerabdruckpflicht; ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht
- Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Reisepass mit 32 Seiten ab 24 Jahre 70,00 Euro Reisepass mit 32 Seiten bis 24 Jahren 37,50 Euro Reisepass mit 48 Seiten ab 24 Jahre 92,00 Euro Reisepass mit 48 Seiten bis 24 Jahren 59,50 Euro Reisepass im Expressverfahren mit 32 Seiten bis 24 Jahre 69,50 Euro Reisepass im Expressverfahren mit 32 Seiten ab 24 Jahren 102,00 Euro Reisepass im Expressverfahren mit 48 Seiten bis 24 Jahre 91,50 Euro Reisepass im Expressverfahren mit 48 Seiten ab 24 Jahren 124,00 Euro Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro Biometrische Bilder vor Ort über den Speed-Capture-Automaten (ausschließlich im Bürgerservice Innenstadt und Lindenhof) 7,00 Euro - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Den Reisepass können Sie an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.
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