Berechnung der Abwassergebühren

Für das Niederschlagswasser, das von einem Grundstück in die Kanalisation eingeleitet wird, wird eine Gebühr erhoben. Die Berechnung erfolgt nach m2 der entwässerten Fläche. Die Berechnung nach entwässerter Fläche und damit nach tatsächlicher Inanspruchnahme trägt zu einer stärkeren Gebührengerechtigkeit bei. Zudem schafft der Flächenmaßstab einen Anreiz zur ökologisch gewünschten Entsiegelung von Flächen und zur Nutzung von Niederschlagswasser (z.B. Versickerung, Sammlung zur Gartenbewässerung). Derartige Maßnahmen mindern nämlich die Gebühren.
Mehr Informationen erhalten Sie im Merkblatt Nr. 8 „Entwässerungsgebühren“

Zur Ermittlung der entwässerten Grundstücksflächen stehen Ihnen Erhebungsbögen zur Verfügung, die Sie über das unten stehende Formular beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mannheim anfordern können. Sie sind leicht auszufüllen. Auf der Rückseite ist eine Skizze zu fertigen oder ein Lageplan (Kopie genügt) mit den entsprechenden Maßangaben ist beizufügen.

Darüber hinaus beraten die Mitarbeiter/innen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung persönlich in der Käfertaler Straße 265, 68167 Mannheim, 3. OG, Raum 311 oder telefonisch unter 0621 293-5244. Außerdem stehen Ihnen die Antragsformulare als pdf-Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung.

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