Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes"
Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes"
4. März bis 29. März 2019 | Montag bis Freitag | 8:00 bis 18:00 Uhr | Rathaus E 5, 1. OG
Die Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes" würdigt das politische Engagement der vier weiblichen Mitglieder des Parlamentarischen Rates Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel, die 1949 die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz erkämpften, und zeigt anlässlich des Jubiläums "100 Jahre Frauenwahlrecht" Wegmarken des Kampfes um Frauenrechte auf.
Auf 17 Plakaten werden Lebensbilder der vier Mütter des Grundgesetzes gezeigt. Mit Art. 3, Abs. 2 – "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wurde 1949 ein Anspruch formuliert, es handelte sich keineswegs um eine Aussage über die gesellschaftliche Realität. Die Verankerung dieser Formulierung im Grundgesetz traf zunächst auf massiven Widerstand. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.
Sie stellt zudem einen Bezug zur heutigen Situation von Frauen in der Politik her.
In Kooperation mit dem Helene Weber Kolleg.
Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert. Bis einschl. März 2020 kann sie ausgestellt werden und darf gegen eine Bereitstellungspauschale ausgeliehen werden. Um die Ausstellung zeigen zu können, ist eine schriftliche Einwilligung des Helene-Weber-Kollegs notwendig.
Bisherige Orte der Ausstellung:
- September 2019 - Universität Mannheim Schloss | Ehrenhof Ost |1. OG
- Oktober 2019 - Universität Mannheim Schloss | Ehrenhof Ost |1. OG