Frauen und Rente
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/240425_kindererziehungszeiten.html
Eltern begegnen in vielen Bereichen – ob privat, beruflich oder auf Social Media – zahlreichen Informationen, dass Kinder eine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Rente haben. Aber wie sieht es tatsächlich aus und was ist dabei zu beachten? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun?
Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruflich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Die Höhe entspricht den Beiträgen eines Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat.
Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Eltern können damit Lücken in der Versicherungsbiografie schließen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Zudem sind diese wertvoll für die Mindestversicherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente.
Wer bekommt diese gutgeschrieben?
Die Kindererziehungszeit sowie die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll der Vater die Kindererziehungszeit und die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.
Erscheinen diese automatisch in meinem Versicherungskonto?
Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert.
Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten melden?
Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.
Wo kann ich die Kindererziehungszeiten melden?
Der Antrag – bekannt auch als Formular V0800 - kann bequem mit den Online-Diensten der DRV BW gestellt werden. Hier können Sie auch eine gemeinsame Erklärung abgeben (V0820). Details auf unserer Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen
Wichtig: Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Daher ist ein erneuter Antrag von Rentnerinnen und Rentnern nicht notwendig und muss deshalb abgelehnt werden.
Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe?
Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben.
Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ können Elternteile ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, beispielsweise die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern.
Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden?
Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprechpartnerinnen und -partner zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt