(Ungewollte) Schwangerschaft: Aufklärung und Beratung
Schwanger – WAS NUN? Eine ungewollte Schwangerschaft bringt Frauen häufig in eine Konfliktsituation.
Sie stehen vor der Entscheidung, ob Sie das Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, Frauen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Erste Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Der Erste Schritt – Schwangerenkonfliktberatung
In den Beratungsstellen finden Sie respekt- und vertrauensvolle Gesprächspartner*innen, die Ihnen neue Perspektiven und Lösungen in Ihrer schwierigen Situation bieten.
Die Beratungsstellen für Frauen mit Schwangerschaftskonflikt in Mannheim finden Sie unter folgenden Internetadressen:
- Diakonisches Werk Mannheim | Beratung zu Schwangerschaft und Elternsein (https://www.diakonie-mannheim.de/)
- https://www.profamilia.de/: Schwangerschaftskonfliktberatung
- Schwangerschaftsberatung - Sozialdienst katholischer Frauen Mannheim (http://www.skf-mannheim.de/) Nur Beratung – keine Beratungsbescheinigung
- Donum Vitae Ludwigshafen (https://ludwigshafen.donumvitae.org/)
- Donum Vitae Heidelberg (https://www.donumvitae-hd.de/)
Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter der Rufnummer 0800 40 40 020 bietet Ihnen anonym, kostenfrei und rund um die Uhr erste Hilfe und Unterstützung.
Schwanger und noch minderjährig?
Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, kannst Du Dich auch ohne Einwilligung der Eltern
- ärztlich untersuchen lassen, um eine Schwangerschaft festzustellen
- eine Beratung zu möglichen Hilfen oder einen Schwangerschaftsabbruch in Anspruch nehmen
Die ärztliche Schweigepflicht und die der Berater*innen gilt auch gegenüber den Eltern oder Sorgeberechtigten.
Welche Unterlagen werden zur Beratung benötigt?
Zur Beratung werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Für die Konfliktberatung fallen keine Kosten an. Für einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten entstehen.
Die nächsten Schritte:
1. Entscheidung für das Kind
Sie haben sich entschieden, das Kind zu bekommen und aufzuziehen. Hierfür gibt es ein vielschichtiges Angebot verschiedener Stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den „Frühen Hilfen“ der Stadt Mannheim:
2. Pflegschaft und Adoption
Sie haben sich entschieden, das Kind zu bekommen, ein Zusammenleben mit dem Kind ist aber nicht möglich. In einer solchen Situation denken viele Frauen über eine Adoption oder eine zeitweilige Unterbringung in einer Pflegefamilie nach.
Informationen und Hilfen der Stadt Mannheim bzw. des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter:
- https://www.mannheim.de/de/service-bieten/kinder-jugend-familie-und-senioren/familie/pflegekinderdienstadoptionsvermittlung
- https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Ein+Kind+zur+Adoption+freigeben-5001188-lebenslage-0
3. Vertrauliche Geburt
Bei der vertraulichen Geburt können Sie ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Voraussetzung hierfür ist:
Sie wenden sich vor der Geburt an eine Schwangerenberatungsstelle, dort wird Ihnen ein*e Berater*in zur Seite gestellt. Sie geben Ihre richtigen Daten nur dieser Person. Sie sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Daten sicher hinterlegt werden. Mit 16 Jahren kann Ihr Kind Ihre Identität (Namen) und damit seine Herkunft erfahren, wenn es dies möchte.
Weitere Informationen und Hilfen finden Sie unter:
4. Schwangerschafts-Abbruch („Abtreibung“)
Sie haben sich nach der Beratung für einen Abbruch der Schwangerschaft entschieden.
Welche Fristen und Voraussetzungen müssen Sie bei einem Abbruch beachten?
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei möglich.
- Sie müssen vor dem Abbruch ein Beratungsgespräch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle geführt haben.
- Ein Beratungsgespräch muss geführt werden – ohne Beratung kein straffreier Schwangerschafts-Abbruch.
- Nach diesem Gespräch erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung. Nur mit dieser ist ein Schwangerschafts-Abbruch möglich.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens 3 Tage liegen.
- Ein straffreier Abbruch ist zudem möglich, wenn:
- Für Sie Lebensgefahr besteht.
- Sie schwer erkrankt sind (seelisch oder körperlich).
- Wenn Sie durch eine Straftat, z.B. durch eine Vergewaltigung, schwanger wurden. (Rechtliche Grundlagen: § 218a Absatz 2 und 3 StGB).
Hier finden Sie Adressen von vielen Frauenarztpraxen und Kliniken bundesweit, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen:
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/
Weitere Adressen erhalten Sie auch beim Beratungsgespräch in der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
http://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/
Hinweis zu den Informationen auf anderen Internetseiten: Die elektronischen Verweise (Hyperlinks) können sich jederzeit ändern, so dass sie unter Umständen nicht immer aktuell sind.