Stationen eines Asylbewerbers

Eine „Landeserstaufnahmeeinrichtung“ (LEA) ist die erste Station eines nach Deutschland kommenden Asylsuchenden. Nach der Ankunft sind nach dem Asylverfahrensgesetz mehrere Verfahrensschritte (Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung, Gesundheitsuntersuchung, Asylantragstellung und Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)) vorgesehen.

Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen stellen den Asylsuchenden bei der Registrierung eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) bzw. Ankunftsnachweis aus, auf deren Rückseite die Erledigung dieser Verfahrensschritte einzutragen und abzuarbeiten ist. Im Anschluss an die Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung und Gesundheitsuntersuchung kann die persönliche Asylantragsstellung und Anhörung beim BAMF erfolgen.

Das Schaubild in der unteren Spalte veranschaulicht diese Verfahrensschritte.
 

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