Ökokonto und Kompensationsverzeichnis

Das Ökokonto ist ein Instrument zur Bevorratung künftig erforderlicher Ausgleichsflächen und –maßnahmen, d.h. mit dem Ökokonto können ökologische Aufwertungsmaßnahmen freiwillig auf Vorrat durchgeführt und später für den Ausgleich eigener Eingriffe oder Eingriffe anderer Vorhabenträger im Außenbereich (z.B. durch Bauvorhaben, Straßen- Wegebau, Leitungsverlegungen etc.) eingesetzt werden.

Das Bewertungsverfahren sowie das Verfahren zur Anerkennung und Handelbarkeit von Ökokonto-Maßnahmen sind durch die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) für Baden-Württemberg einheitlich geregelt.  
Nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) sind die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft in einem öffentlich einsehbaren Kompensationsverzeichnis zu erfassen.
Das Kompensationsverzeichnis mit den Abteilungen „Ökokonto“ und „Eingriffskompensation“ wird landeseinheitlich geführt. Die naturschutz-rechtlichen Ökokontomaßnahmen sowie die bereits einem naturschutz-rechtlichen Eingriff zugeordneten Kompensationsmaßnahmen im Stadtkreis Mannheim sind über folgende Links abrufbar:

Ökokonto

Kompensationsverzeichnis

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat ausgewählte Fragen und die entsprechenden Antworten zum Ökokonto in einem FAQ zusammengestellt.