Mehrweg ist Pflicht

Mehrweg-Pflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Ab 1. Januar 2023 kommt die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 Verpackungsgesetz

Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht konkret?

Alle Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen müssen auch in Mehrwegbehältnissen angeboten werden und das nicht zu einem schlechteren Preis oder zu schlechteren Bedingungen als in Einwegverpackungen.
Auch vorab abgefüllte Lebensmittel in der Selbstbedientheke müssen in einer Mehrwegalternative angeboten werden.

Für wen genau gilt sie?

Egal ob Café, Restaurant, Bäckerei, Supermärkte, Tankstellen oder Lieferdienst - alle, die Getränke oder Essen zum Mitnehmen ausgeben, sind von dieser Pflicht betroffen. Ausgenomen sind Geschäfte, die kleiner als 80 m² sind und bis zu 5 Personen beschäftigen.

Wie kann ich Sie umsetzen?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Mehrwegsystemanbietern, die bundesweit tätig sind und für alle Arten im ToGo und Take Away Bereich Mehrweglösungen anbieten. Eine Übersicht der verschiedenen Anbieter finden Sie hier

Mein Geschäft ist kleiner als 80 m² - was gilt für mich?

Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 80 m² und weniger als 5 Mitarbeiter*innen entfällt diese Mehrwegangebotspflicht. Sie sind jedoch verpflichtet von Kund*innen mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.

Übrigens, mit dem Siegel „Einmal ohne, bitte“ zeigen Sie Ihren Kund*innen, dass hier mitgebrachte Behältnisse befüllt werden können. Unter https://klima-ma.de/einmal-ohne-bitte finden Sie das Anmeldeformular sowie alle Infos zur kostenfreien Teilnahme.

Aufgepasst, schnell sein lohnt sich

Die ersten fünf Betriebe, die sich einem etablierten Mehrwegsystem anschließen, werden von der Stadt finanziell gefördert. Den Antrag zur Förderung finden Sie auf den Seiten der Klimaschutzagentur unter www.klima-ma.de/take-away-take-a-box

 

Weiterführende Links für Betriebe, die Essen und Getränke mit Mitnehmen anbieten

FAQs zur Mehrwegpflicht

Merkblatt "Coffee to go"-Becher vom Lebensmittelverband Deutschland

Merkblatt "Mehrweg Behältnisse" vom Lebensmittelverband Deutschland

Merkblatt "Pool-Geschirr" vom Lebensmittelverband Deutschland