Lastenrad-Förderung

HINWEIS:

Die Fördermittel für das Jahr 2024 sind bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist somit nicht mehr möglich. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat entschieden, den städtischen Zuschuss für den Kauf eines (E-)Lastenrads oder Fahrradanhängers zu beenden. 

 

Wichtig für alle Inhaberinnen und Inhaber des Familienpass und FamilienpassPlus:

Die Gutscheinhefte für das Jahr 2025 wurden bereits vor den Etatberatungen frühzeitig vorbereitet. Da das Förderprogramm von Seiten der Stadt Mannheim ab dem Jahr 2025 beendet ist, sind die im Vorgriff neu aufgenommenen Gutscheine in den jeweiligen Heften ungültig.  


 

Die Kinder zur Kita bringen oder den Wocheneinkauf erledigen? Das geht in der Stadt auch gut mit dem Lastenrad oder Fahrradanhänger. Seit Juli 2020 gibt es das Förderprogramm für Lastenräder der Stadt Mannheim. Seit Januar 2024 werden ebenfalls Fahrradanhänger gefördert. Da das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg bereits eine E-Lastenradförderung für den gewerblichen Gebrauch anbietet, fokussiert sich die Stadt Mannheim auf eine Förderung für Privatpersonen und Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

 

Wieso gibt es eine Lastenradförderung?

Das hohe Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sorgt für beträchtliche CO2-Emissionen in Mannheim. Die hohe Konzentration an Stickoxiden und Feinstaub in der Luft belastet zudem das Stadtklima. Aus klima-, aber auch aus umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ist es notwendig, den Umstieg auf nachhaltige Formen der Mobilität zu fördern und zu fordern. Im Mannheimer Binnenverkehr soll der Radverkehrsanteil von 20 Prozent weiter gesteigert werden.

 

Lastenräder und Fahrradanhänger besitzen erhebliches Potential, um verschiedene positive Effekte in einer Stadtgesellschaft zu erzeugen. Im privaten Gebrauch können sie beispielsweise den Transport von Einkäufen sowie den Weg zur Kindertagesstätte emissionsfreier sowie lärmmindernder ermöglichen. Des Weiteren werden auf diese Weise die Klimaschutzziele, die Verminderung des Parkplatzsuchverkehrs und die Verringerung des Parkdrucks vorteilhaft beeinflusst. Für viele Menschen stellt ein Transportfahrrad eine praktische, emissionsfreie und erschwingliche neue Mobilitäts-Option dar. Strecken bis zu 5 Kilometer können mit einem Fahrrad häufig schneller zurückgelegt werden als mit einem Kraftfahrzeug. Auch bei Lastenrädern kommen hierbei die üblichen Vorteile des Radfahrens (z.B. Befahren von durchlässigen Sackgassen, in Gegenrichtung geöffnete Einbahnstraßen, flexibles Parken) zum Tragen.

 

Der Gemeinderat hat in den Etatberatungen 2019 beschlossen, dass ab dem Jahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für die Förderung von Lastenrädern eingesetzt werden. In den nächsten Folgejahren wurden diese Mittel auf jeweils 150.000 Euro erhöht. Ab 2024 sprach sich der Gemeinderat positiv gegenüber einem angepassten Förderkonzept aus. Dieses setzt vor allem junge Familien sowie einkommenschwächere Haushalte in den Fokus. Des Weiteren wird in Verbindung mit der (E-)Lastenradförderung ein Bonus für die direkte Abschaffung eines Pkw angeboten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gefördert werden Mannheimer Einwohnerinnen und Einwohner sowie Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Pro Haushalt bzw. Körperschaft ist nur ein (E-)Lastenrad bzw. Fahrradanhänger förderfähig.

Wie hoch ist die Fördersumme?
Grundförderung:
  • Fahrradanhänger werden mit 25% des Kaufpreises gefördert. Die Obergrenze liegt bei 200€.
  • Lastenräder werden mit 25% des Kaufpreises gefördert. Die Obergrenze liegt bei 400€.
  • E-Lastenräder werden mit 25% des Kaufpreises gefördert. Die Obergrenze liegt bei 800€.

 

Für Inhaberinnen und Inhaber eines Familienpasses:
  • Lastenräder werden mit 25% des Kaufpreises (Obergrenze 400€) gefördert. Des Weiteren gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von pauschal 100€ - somit ist eine max. Förderung von bis zu 500€ möglich.
  • E-Lastenräder werden mit 25% des Kaufpreises (Obergrenze 800€) gefördert. Des Weiteren gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von pauschal 200€ - somit ist eine max. Förderung von bis zu 1.000€ möglich.

 

Für Inhaberinnen und Inhaber eines FamilienpassPluss oder Sozialpasses:
  • Fahrradanhänger werden mit 50% des Kaufpreises gefördert. Es gibt keine Obergrenze.
  • Lastenräder werden mit 50% des Kaufpreises gefördert. Die Obergrenze liegt bei 2.000€.
  • E-Lastenräder werden mit 50% des Kaufpreises gefördert. Die Obergrenze liegt bei 2.000€.
Was ist förderfähig?

Hinweis: Gefördert werden nur (E-)Lastenräder sowie Fahrradanhänger, die vor Erteilung der Förderzusage noch nicht beschafft worden sind. Als Beschaffung gilt, wenn dafür ein entsprechender Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Eine Bestellung mit Anzahlung gilt als Leistungsvertrag und ist förderschädlich, auch wenn die Restsumme der Rechnung nach Förderzusage beglichen wird.

 

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Lastenräder werden durch Muskelkraft fortbewegt und verfügen über mindestens zwei Räder sowie eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport (z.B. Lastenboden oder Kiste). In Abgrenzung zu Freizeit- und Sporträdern mit für den Privatgebrauch konzipierten Transportmöglichkeiten (Gepäckträger oder Fahrradkörbe) weisen Lastenfahrräder bestimmungsgemäß eine höhere Nutzlast/Zuladung sowie eine größere Transportfläche bzw. ein größeres Transportvolumen auf. Lastenräder sind speziell für den Transport von Personen und Lasten konstruiert.

 

Lastenpedelecs (E-Lastenräder) sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb ausgestattet sind. Wesentliche Merkmale sind:
- Maximale Motorleistung 250 W;
- Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6km/h erlaubt).

Sie gelten nach §1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei. Neben den oben genannten Spezifikationen eines Pedelecs muss das Lastenpedelec folgende Merkmale aufweisen:
- eine Zuladung von mindestens 40 kg (ohne Fahrer) zusätzlich zur gängigen Nutzlast muss zugelassen sein,
- eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport besitzen (Lastenboden oder Kiste)

 

Sogenannte Longtail-Lastenräder sind nur mit gleichzeitig erworbenen Zubehör, das die Nutzlast des Rades erhöht (Transportmöglichkeit für Kinder, fest montierter Frontgepäckträger, weitere Transportmöglichkeit über oder neben dem Hinterrad) förderfähig, da sich diese Räder ohne entsprechendes Cargobike-Zubehör nicht von normalen Fahrrädern oder Pedelecs unterscheiden lassen.

 

Fahrradanhänger für Fahrräder oder Pedelecs mit einer Zuladung von mindestens 30kg sind förderfähig. Zugelassen sind Transportanhänger oder Kinderanhänger. Nicht gefördert werden selbst gebaute Fahrradanhänger.

 

Modellbeispiele, die im Förderjahr 2020 gefördert wurden

Babboe Big
Babboe City Mountain
Babboe Curve E
Babboe Curve Mountain
Babboe Mini
Bakfiets CargoBike Classic Short
Bakfiets CargoBike Cruiser Long
Bakfiets CargoTrike Classic Wide
Black Iron Horse -  The Pony Urban Cargo
Chike e-Kids
Convercycle Bike "Standard"
eBullitt
Muli
Officine Recycle Bronte XL
Omnium Cargo Belt Drive
Radkutsche Rapid
Riese u. Müller Load 60
Riese u. Müller Load 75
Riese u. Müller Packster 40
Urban Arrow Family

 

Sogenannte "Longtails" sind ausschließlich mit Zubehör, welches den Personentransport ermöglicht oder die Nutzlast erhöht (z.B. Kindersitze, Frontgepäckträger, etc.), förderfähig. Beispielmodelle sind:
Benno Bike Boost
Bicicapace Justlong
Riese u. Müller Multicharger
Tern GSD
YUBA Kombi
YUBA Mundo

Sind Fahrradanhänger auch förderfähig?

Ja, Fahrradanhänger sind seit 2024 förderfähig.

Ist Zubehör förderfähig?

Förderfähig ist Zubehör,:

  • welches den Transport von Personen ermöglicht (z.B. Kindersitze, Maxi-Cosi-Halterungen,...) oder
  • welches die generelle Nutzlast des Rades erhöht (z.B. durch spezielle Lastenrad-Taschen).

 

Allgemeines Fahrradzubehör (z.B. normale Fahrradtaschen, Fahrradschlösser, Regenverdecke, Beleuchtung etc.) ist nicht förderfähig.

 

Zubehör ist ausschließlich in Verbindung mit der Anschaffung eines (E-)Lastenrads zuwendungsfähig.

Was muss bei der Antragsstellung beachtet werden?

Einwohnerinnen und Einwohner müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Unterschriebenes Antragsformular
  • Unterschriebenes Beiblatt
  • Angebot des gewünschten (E-)Lastenrads oder Fahrradanhängers
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- sowie Rückseite)
  • ggfs. Kopie des Familienpasses, FamilienpassPlus oder Sozialpasses (für den Erhalt der erweiterten Förderkonditionen)

 

Körperschaften müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Unterschriebenes Antragsformular
  • Unterschriebenes Beiblatt
  • Angebot des gewünschten (E-)Lastenrads oder Fahrradanhängers
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • eine Erklärung über erhaltene und beantragte De-Minimis-Beihilfen

 

 

Das Antragsformular sowie das Beiblatt zum Antrag finden Sie im unteren Teil dieser Seite. Bitte beachten Sie das Dokument "Hinweise zur Antragsstellung für die Förderung eines Lastenrads bzw. eines Fahrradanhängers". Die Formularfunktion wird über den Internetbrowser nicht unterstützt. Die Dokumente müssen vorher auf Ihrem Computer gespeichert werden.

Wie kann ein Antrag eingereicht werden?

Ab dem 01.01.2024 haben Sie die Möglichkeit einen Antrag postalisch oder per Mail einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass das Antragsformular sowie das Beiblatt unabhängig von der Einreichung per Post oder per Mail immer unterschrieben einzureichen sind. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt. Der Antrag gilt als eingegangen, wenn er vollständig und unterschrieben bei der Bewilligungsstelle eingegangen ist. Alle eingehenden Anträge werden nach dem Windhundprinzip behandelt, das heißt: die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.

 

Postalisch an:

Stadt Mannheim
FB Geoinformation und Stadtplanung
z.Hd. Pia Kempe
Glücksteinallee 11
68163 Mannheim

 

Mail an:

monnem-bike@mannheim.de

 

Ist eine rückwirkende Förderung möglich?

Nein, eine rückwirkende Förderung eines bereits erworbenen (E-)Lastenrads bzw. Fahrradanhängers ist nicht möglich. Eine Bestellung vor Förderzusage zählt als Erwerb und ist förderschädlilch.

Ist die Förderung in Verbindung mit Leasing möglich?

Nein, eine Förderung in Verbindung mit dem Leasing von (E-)Lastenrädern oder Fahrradanhängers ist nicht möglich. Förderfähig ist ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen.

Bonus für die Pkw-Abschaffung? Wie erhält man eine Bonuszahlung in Zusammenhang mit der Förderung?

Einen zusätzlichen Bonus für die Abschaffung eines Pkw wird nach drei Jahren in Höhe von 500€ ausgezahlt, sofern folgende Voraussetzungen bestehen:

  • Ihr Haushalt/Ihre Körperschaft haben bereits im Zeitraum der Antragstellung einer (E-)Lastenradförderung einen Pkw abgeschafft. Die Abschaffung musste hierbei drei Monate vor bzw. drei Monate nach der Antragstellung erfolgt sein. Die Abschaffung des PKW muss durch entsprechende Unterlagen (Außerbetriebsetzung, Kaufvertrag, Steuerbescheid, etc.) belegt werden.
     
  • Die Bonuszahlung erfolgt erst nach Ablauf der Zweckbindefrist von drei Jahren, sofern der Haushalt oder die Körperschaft in dieser Zeit keinen anderen Pkw angemeldet hat.
     
  • Alle Pkw in Ihrem Haushalt (unabhängig, ob dieser Pkw auf den/die Antragsteller/in angemeldet ist) werden berücksichtigt.
     
  • Der Bonus wird nur in Zusammenhang mit der Beantragung einer (E-)Lastenradförderung angeboten. Die Anschaffung von Fahrradanhängern ist hierbei ausgeschlossen.
Wie läuft die Förderung ab?

1. Einreichung Ihres Antrags.

2. Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

3. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheid dürfen Sie den Kauf des (E-)Lastenrads bzw. Fahrradanhängers tätigen.

4. Nach Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs wird Ihnen die Fördersumme überwiesen.

5. Nach drei Jahren muss ein Verwendungsnachweis abgegeben werden. Daraufhin wird die Bonuszahlung geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser ausgezahlt. Alle benötigten Unterlagen für den Abschluss der Förderung werden Ihnen automatisch zusendet.

Ist mein Antrag eingegangen?

Wenn Sie bei der elektronischen Übersendung keine Fehlermeldung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass uns der Antrag vorliegt. Sollte Ihr Antrag unvollständig sein, werden wir uns bei Ihnen melden.

Wie erfahre ich, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen?

Es wird das sogenannte Windhundprinzip angewandt, bis die Fördersumme ausgeschöpft ist. Solange auf dieser Seite nichts Gegenteiliges steht, können Sie davon ausgehen, dass die bereitgestellten Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind und Sie bei Erfüllung aller Förderkriterien einen Zuschuss erhalten. Sollte die Fördersumme ausgeschöpft sein, wird dies auf dieser Seite kommuniziert.
 

HINWEIS: Die Fördermittel für das Jahr 2024 sind bereits ausgeschöpft.