Brandverhütungsschau
Sachgebiet Brandverhütungsschau
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau (VwV Brandverhütungsschau) ist die Brandverhütungsschau eine Aufgabe der Unteren Baurechtsbehörde. In Mannheim wurde diese Aufgabe auf die Sachverständigen der Berufsfeuerwehr übertragen.
Die Brandverhütungsschau wird in baulichen Anlagen und Räumen durchgeführt, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit und Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann.
Zwischen zwei Brandverhütungsschauen dürfen dabei höchstens fünf Jahre vergehen.
Geprüft wird, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind. Ein Hauptaugenmerk liegt auch auf der Überprüfung der Nutzbarkeit von Rettungswegen, die im Gefahrenfalle das Flüchten der anwesenden Personen aus dem Gebäude gefahrlos ermöglichen.
Die Brandverhütungsschau bildet eine wichtige Schnittstelle zum Einsatzdienst. So wird z.B. das Vorhandensein und die Einsatzfähigkeit der Besonderheiten eines Objektes (z.B. Feuerwehrzufahrt, Löschgeräte, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) überprüft.
Die Brandverhütungsschau ist gebührenpflichtig und wird im Rahmen der Gebührenordnung der Stadt Mannheim je nach Aufwand berechnet.