Der Wohnberechtigungsschein nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Er ist nur für Wohnungen in Baden-Württemberg gültig.
Sie wollen noch mehr zum Thema Stadtentwässerung und deren rechtlichen Grundlagen wissen? Und sich über Organisation und Geschichte, technische Anlagen und Betrieb informieren?
Die aktuelle Abwassersatzung, Flyer, Broschüren und Merkblätter können Sie über unser Online-Formular direkt bestellen. Sie werden Ihnen in den nächsten Tagen kostenlos zugesandt.
Die wichtigsten Infos können Sie auch sofort als pdf-Dokument abrufen.
Wenn sich Wasser auf der Straße staut, Regeneinläufe verstopft sind oder Geruchsbelästigung auftritt, können Bürgerinnen und Bürger dies der Stadtentwässerung melden. Im Rahmen unseres Beschwerdemanagements gehen wir der Störmeldung nach und prüfen die Ursache.