Als Tiere im Reiseverkehr werden Tiere bezeichnet, die der Tierhalter/Tierbesitzer bei einer Reise mitführt und die nicht zur Veräußerung (z.B. Verkauf oder anderweitige Abgabe) vorgesehen sind, soweit es sich in der Regel um nicht mehr als 5 Tiere handelt. Betroffen von den unten stehenden Regelungen sind vor allem Urlaubsreisende, aber auch Übersiedler.
Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld-, Warenspielgeräte) ist an zwei Genehmigungen gebunden: eine persönliche Automatenaufstellererlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.
Anzeigepflichten bei der Gewerbebehörde: Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, Betriebsverlegung, Wechsel des Gewerbegegenstandes oder seine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, Aufgabe des Betriebs.
Die Gewerbebehörde ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gewerbeordnung. Sie überwacht insbesondere die erlaubnispflichtigen Gewerbe wie Makler, Bauträger, Bewachungsunternehmen, Versteigerer und Reisegewerbe.