Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die monatliche Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), der Wohngeldbehörde (Wohngeld), der Familienkasse (Kinderzuschlag) oder des Fachbereichs Arbeit und Soziales (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen.
Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind vom Anspruch auf Bildung und Teilhabe ausgeschlossen.
Mit dem Mentoring-Programm „Mannheimer Cleverlinge²“ fördert der Fachbereich Bildung seit dem Schuljahr 2015/16 jährlich bis zu 30 Grundschulkinder vornehmlich ab der zweiten Klassenstufe. Denn: Je früher die Förderung beginnt, desto wirkungsvoller ist sie. Ziel ist es, Kinder mit erschwerten Startbedingungen gezielt und individuell zu unterstützen.
Mannheimer Schulen können auf ein dichtes Netz an außerschulischen Bildungspartnern vor Ort zurückgreifen. In Anlehnung an die Leitperspektiven der Bildungspläne können passende Partner für Projekttage oder AGs gefunden werden.