Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Denkmalschutzgesetz Bad.-Württ.).
Ein Objekt (z.B. Bauwerk, Skulptur, Gartenanlage), das unter Denkmalschutz steht, ist demzufolge kraft Gesetzes geschützt. Das Landesamt für Denkmalpflege erfasst die Kulturdenkmale in einer Liste und benachrichtigt die Eigentümer.
Bei einem Gebäude, das nach Landesrecht ein Kulturdenkmal ist und der Einkunftserzielung dient, kann der Eigentümer für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten absetzen. Bei selbst genutzten Gebäuden können Aufwendungen an diesem Denkmal 10 Jahre in Höhe von jährlich 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden.
Die städtische Wohnungsbautochter GBG hat im Stadtteil Schönau einen Bestand von 1.167 Wohnungen. Ein Teil der Bebauung wurde in den Jahren zwischen 1939 und 1941 im Zuge eines Wohnungsbauprogramms hergestellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, zwischen 1952
und 1960, begann die systematische Bebauung im Rahmen jährlicher Bauprogramme.
Die sechs Bands, die dieses Jahr unter den Fittichen des Bandsupport Programms stehen, zeigen sich live beim der SUMMER SESSION im Jugendhaus Herzogenried.
Figurentheater ist eine ganz besondere Ausdrucksform, welche Kindern spielerisch unbekannte Welten und Gefühle durch die symbolische Darstellung der Figuren und die thematisch vielfältigen Inhalte der erzählten Geschichten naherbringt. Dieses Angebot soll Kindern im Alter zwischen zwei und sieben Jahren die Möglichkeit geben, neue Erfahrungen zu machen, die die Fantasie anregen und neue Welten erleben lassen.