Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts
Das Haus des Jugendrechts Mannheim ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.
Die Bereitstellung barrierefreier und behindertenfreundlicher Wohnumgebungen unterstützt die Schaffung eines sozialen Gefüges, das allen Menschen eine ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechende, selbstständige Lebensführung ermöglicht. Ziel aller Maßnahmen zur Herstellung und zur Anpassung von Wohnraum sollte es sein, hindernde Barrieren zu vermeiden und abzubauen und fördernde Bauformen, Techniken und Organisationsformen in möglichst universalem Design anzuwenden.
Im Rahmen der Umsetzung der "Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" hat die Stadt Mannheim ihren ersten Gleichstellungsaktionsplan entwickelt. Er ist ein Projektkatalog mit 22 Projekten rund um das Thema "Gleichstellung und Erwerbstätigkeit". Der Gleichstellungsaktionsplan wurde am 5. Oktober 2021 im Gemeinderat mit großer Zustimmung verabschiedet und läuft bis 2023. Danach wird er in einem dreijährigen Tonus fortgeschrieben.
Haus des Jugendrechts Heinrich-Lanz-Str. 38 Jugendhilfe im Strafverfahren 68165Mannheim Deutschland
Das Haus des Jugendrechts ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Stadtgebiet Mannheim zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.