Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zulassung eines Fahrzeugs oder Anhängers mit technischem Gutachten oder dem Eintrag einer technischen Änderung.
Die Stadt Mannheim sieht sich als Dienstleister an der Bürgerschaft. Sie gibt nicht nur umweltrelevante Daten auf Grundlage des Umweltinformationsgestzes weiter, sondern sie ist bestrebt ihre Tätigkeiten im Rahmen des Naturschutzes transparent darzustellen.
Auf dieser Seite finden sie eine Liste der öffentlichen Gutachten zum Herunterladen. Aufgrund der Vielzahl von Gutachten sind nur die abrufbar, die weniger als 10 Jahre alt sind. Sollten Sie Interesse an ältere Gutachten haben, können Sie diese unter der angeführten Email-Adresse anfordern.
Der Fachbereich Gesundheit nimmt ärztliche sowie zahnärztliche Untersuchungen vor und erstellt hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen.
Auftraggeber sind in der Regel andere Behörden oder Gerichte. Wendet sich der Auftraggeber direkt an den Fachbereich Gesundheit werden die Patienten schriftlich einbestellt, zum Beispiel bei
Der städtische Veterinärdienst bietet u.a. folgende Dienstleistungen: die Untersuchung von Kleintieren, die von ihren Haltern ins Ausland verbracht werden sollen, das Ausstellen eines amtlichen Gesundheitszeugnisses oder die Erstellung von Sachverständigen-Gutachten bei Tierseuchen-Verdachtsfällen.
Auf dieser Seite werden den Mitgliedern des Gemeinderates zu laufenden Bebauungsplanverfahren ergänzende Unterlagen wie z.B. Gutachten, Äußerungen/ Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:
Um die objektive Sicherheit, aber auch das subjektive Sicherheitsempfinden zu verbessern, führt die Stadt Mannheim in Kooperation mit dem Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg seit 2012 regelmäßig Sicherheitsbefragungen durch.
Das Aufgabenfeld der Abteilung Städtebauliche Planung knüpft an die Ziele und Konzepte der Stadtentwicklung an und setzt diese in rechtsverbindlichen Plänen, gestalterischen Konzepten und sonstigen Planungen um.
In diesem Zusammenhang erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit externen Planern und Gutachtern, Behörden und Investoren Bebauungspläne und sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch.
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.