Kaufkraft kann als Näherungswert für das Nettoeinkommen verstanden werden. Sie ist die Summe aller Einkünfte aus Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Renten. Abgezogen werden Steuern und Sozialabgaben, nicht abgezogen werden regelmäßige Ausgaben wie Miete, Strom oder Beiträge für Versicherungen.
Daten zur Kaufkraft bilden eine Ergänzung zu anderen soziodemografischen Merkmalen der Stadtbevölkerung. Zusammen liefern sie wichtige Planungsgrundlagen für kommunales Handeln.
Im Einwohnermelderegister wird die Religionszugehörigkeit erfasst, wenn diese für den Verwaltungsvollzug – in diesem Fall zur Ermittlung der Kirchensteuerpflicht – notwendig ist. Im standardisierten Melderegisterabzug wird zwischen den Ausprägungen evangelisch, römisch-katholisch, sonstige und keine Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterschieden.