Kindesschutz
Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
Im Sozialen Dienst des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt Mannheim gibt es eine spezialisierte Kindesschutzstelle, die für alle Neumeldungen von Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung und bei Inobhutnahmen Mannheimer Kinder tätig wird.
Die Fachkräfte übernehmen die Fallbearbeitung, bis ein Verdacht ausgeräumt ist oder ein Schutzkonzept für das Kind / den Jugendlichen entwickelt wurde. Zudem arbeiten die Mitarbeiter/innen dieser Stelle in einem Netzwerk - insbesondere mit dem Gesundheitswesen und den Schulen/Kindergärten etc. - das einen verbesserten Schutz bei akut schwerwiegender Kindeswohlgefährdung gewährleisten kann.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII wurde darüber hinaus innerhalb des Jugendamtes ein Verfahren entwickelt, welches gewährleistet, dass auch außerhalb der Sozialen Dienste - z.B. in Einrichtungen wie Kindergärten, Jugendhäusern etc. - klare Zuständigkeiten und Verfahrenswege definiert sind, wenn der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht.
Wenn Sie Unterstützung brauchen bei der Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann setzen Sie sich bitte mit unserer Netzwerkkoordination Kinderschutz in Verbindung.
Broschüre "Mutig fragen, besonnen handeln"
Wann ist ein Führungszeugnis erforderlich
Der Gesetzgeber hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen mit dem reformierten § 72a SGB VIII weiter gestärkt. Je nach Intensität des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen durch neben- oder ehrenamtlich tätige Personen müssen diese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein Führungszeugnis vorlegen. Weitere Informationen, Formulare und Arbeitshilfen zur Vorlage eines Führungszeugnisses finden Sie hier.