Der Stichtag für die Abgabe der Vormerkungen für die Kinderbetreuung für das kommende Betreuungsjahr ändert sich auf den 01.02.2025. Alle Eltern, die noch keine Vormerkung für einen Betreuungsplatz in
• Krippe und Kindertagespflege (0 bis 3 Jahre)
• Kindergarten (3 bis 6 Jahre)
• Hort/Schulkindbetreuung (ab 6 Jahren)
abgegeben haben, müssen Ihre Vormerkungen rechtzeitig und vollständig bis spätestens 01.02.2025 bei der Servicestelle Eltern (MeKi) einreichen.