Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld-, Warenspielgeräte) ist an zwei Genehmigungen gebunden: eine persönliche Automatenaufstellererlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.
Die Abteilung Verbraucherschutz ist die behördliche Interessensvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Zentrum all ihrer Aktivitäten steht das Verbraucherinteresse, beim Konsum von Waren und Dienstleistungen keinen gesundheitlichen oder sonstigen Schaden zu nehmen. Damit gewährleistet sie auch den fairen Wettbewerb unter den Anbietern von Waren und Dienstleistungen.
Mädchen* und junge Frauen* werden in unserer Gesellschaft nach wie vor entlang des Geschlechts und den damit verbundenen Rollenzuschreibungen definiert. Diese Vorstellungen beeinflussen ihre Lebensverläufe und Chancen und münden häufig in gesellschaftlichen und individuellen Benachteiligungen, die durch andere Diskriminierungsformen weiter verstärkt werden können.