Die Geschäftsstelle Kommunale Gesundheitskonferenz und Netzwerke bündelt die Aufgaben der gesundheitsbezogenen Netzwerke im Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt.
Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
Im Sozialen Dienst des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt Mannheim gibt es eine spezialisierte Kindesschutzstelle, die für alle Neumeldungen von Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung und bei Inobhutnahmen Mannheimer Kinder tätig wird.
Mit offenen Freizeit- und Bildungsangeboten wendet sich die Abteilung Jugendförderung des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt direkt an Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen.
Schwerpunkte der Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft:
In den Ferien bieten die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Jugendförderung des Jugendamts jedes Jahr ein abwechslungsreiches Programm mit Ausflügen, Projekten und Spielaktionen an. Kinder und Jugendliche können Ferienangebote in den Jugendhäusern besuchen und an den Sommerferienangeboten der Jugendförderung teilnehmen.
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine „Hilfe zur Erziehung“ für sich und für ihre Kinder, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung/Entwicklung nicht sichergestellt ist bzw. werden kann (§ 27 SGB VIII).
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an das Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste wenden, insbesondere dann wenn sie Schutz benötigen (§ 42 SGB VIII). Sie werden von dort beraten, begleitet und ggf. vor Gefährdungen geschützt.
Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat die Planungsverantwortung für die Angebote der Kinder, Jugendlichen und Familien in Mannheim
Ziel ist es, mit den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien in Mannheim zu erhalten oder zu schaffen, wie im § 80 I SGB VIII beschrieben:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung