Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zulassung eines Fahrzeugs oder Anhängers mit technischem Gutachten oder dem Eintrag einer technischen Änderung.
Ihre Ansprechpersonen bei der Wirtschaftsförderung – persönlich, professionell und kompetent
Im Team der Wirtschaftsförderung gibt es für jedes Unternehmen und Anliegen einen ganz persönlichen Ansprechpartner. In der Übersicht sehen Sie, wer für Sie da ist. Rufen Sie an!
Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder ein*e Jugendliche*n? Sie haben ein „ungutes“ Gefühl? Sie haben Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Ihrer Einrichtung, Ihrer Praxis oder im persönlichen Umfeld? Sie haben Fragen zum Thema Kinderschutz?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne und vermitteln Ihnen bei Bedarf eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (ieF), die bei einer Gefährdungseinschätzung beratend hinzugezogen wird.
Sie sind bereit, Ihre Kenntnisse, Ihre Fähigkeiten und einen Teil Ihrer Zeit freiwillig und ehrenamtlich einzusetzen? Sie wollen etwas tun und nicht nur reden? Dann sind Sie hier richtig!
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.
Sie möchten das Medienangebot der Stadtbibliothek nutzen? Dann freuen wir uns über Ihre Anmeldung. Sie können dazu eine beliebige Stelle der Stadtbibliothek aufsuchen, Ihr Bibliotheksausweis gilt in allen Bibliotheken. Hier finden Sie alle nötigen Infos.