Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine „Hilfe zur Erziehung“ für sich und für ihre Kinder, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung/Entwicklung nicht sichergestellt ist bzw. werden kann (§ 27 SGB VIII).
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an das Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste wenden, insbesondere dann wenn sie Schutz benötigen (§ 42 SGB VIII). Sie werden von dort beraten, begleitet und ggf. vor Gefährdungen geschützt.
Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat die Planungsverantwortung für die Angebote der Kinder, Jugendlichen und Familien in Mannheim
Ziel ist es, mit den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien in Mannheim zu erhalten oder zu schaffen, wie im § 80 I SGB VIII beschrieben:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
Unsere Angebote und Leistungen für Kinder, Jugendliche, Famlien und Senioren sind in mehrere Fachbereiche aufgeteilt.
Unter den Stichpunkten auf der linken Seite erhalten Sie direkte Informationen und Ansprechpartner aus den jeweils zuständigen Bereichen.