Außenbestuhlung und Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Wird der öffentliche Verkehrsraum anderweitig genutzt als für den "Verkehr" spricht man von einer Sondernutzung. Diese unterscheidet sich in mobile Sondernutzungen wie beispielsweise Außengastronomie, Baustelleneinrichtungen oder Werbetafeln und in immobile Sondernutzungen wie fest installierte Anlagen und Stand-Markisen (Verankerung im Boden). Die Nutzung des öffentlichen Raums für private / gewerbliche Zwecke kann gegen Gebühr bei der Stadt Mannheim beantragt werden.
Wichtige Informationen und Gestaltungsregeln für eine zukunftsfähige Sondernutzung.
Ziel Nr. 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen ausbauen.