Der Handwerkerparkausweis gilt in allen Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Sonderzonen. Er ist bei der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz zu beantragen und ein Jahr gültig. Die Verwaltungsgebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt überall 150 Euro.
Die kommunale Verkehrsüberwachung dient der Verkehrssicherheit und der Wirksamkeit der Parkraumkonzepte in Mannheim. Sie konzentriert sich deshalb auf Gefahren- und Unfallstellen, auf sicherheitsrelevante Parkbereiche, auf Schulwege und Bewohnerparkzonen.